Wie der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS) aktuell mitteilt, können Verbraucher die doppelte Haushaltsführung nicht immer steuerlich geltend machen. Grundsätzlich gilt: Wer aufgrund eines weit entfernten Arbeitsplatzes eine zweite Wohnung unterhält, kann steuerliche Vorteile nutzen.

Liegen beide Wohnungen allerdings in der gleichen Großstadt, sind Fahrtzeiten von etwa einer Stunde durchaus zumutbar. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, nachdem ein Arbeitnehmer die doppelte Haushaltsführung in seiner Steuererklärung geltend machen wollte (AZ 7 K 7366/13).

Erschwerend kam noch hinzu, dass eine Nachprüfung der Fahrtzeiten deutlich kürzer ausfielen als vom Arbeitnehmer angegeben. Den Richtern zufolge sei eine Fahrzeit von 37 Minuten mit dem Auto bzw. 57 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchaus noch im Rahmen einer zumutbaren Wegezeit.
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