Die Bundesregierung überprüft derzeit die Regelungen für einen vorzeitigen Ausstieg aus Immobilienkrediten. Dabei legt die Expertengruppe ihr Augenmerk auf die Praxis der Vorfälligkeitsentschädigung, den Berechnungsmethoden und deren Transparenz.

Zum Hintergrund: Wird ein Darlehen vor Vertragsende zurückgezahlt, verlangen die Kreditinstitute eine Entschädigung für die ausbleibenden Zinsen. Verbraucherschützer hatten jedoch kritisiert, dass Banken und Bausparkassen Bauherren unverhältnismäßig zur Kasse bitten, wenn sie vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen wollten.

Diese Vorfälligkeitsentschädigungen würden jedoch die Bauherren finanziell stark belasten, so die Kritik. In den kommenden Wochen wird entschieden, ob es eine Neuregelung für die Ausstiegsszenarien geben wird.
 
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