Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass Eigentümer nur unter hohen Auflagen Mietverträge aufgrund von wirtschaftlicher Verwertung kündigen dürfen. Das Gericht bekräftigte damit seine strikte Haltung, die es bereits bei anderen Urteilen zur Zulassung von ordentlichen Kündigungen gezeigt hatte (AZ VIII ZR 243/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Mietern gekündigt, um das Gebäude abreißen und neu aufbauen zu können. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass sie durch den geplanten Neubau mit Gewerberäumen einen erheblich höheren Betrag erwirtschaften könnte als bisher. Die Mieter klagten gegen die Kündigung.

Der BGH gab nun aktuell den Klägern recht und erklärte die Kündigung für unwirksam. Die Gründe für den Abriss seien zwar nachvollziehbar, aber ein erheblicher Nachteil bei Weiterführung des Mietverhältnisses sei nicht zu erkennen.
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