Das Amtsgericht Darmstadt entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Mieterhöhung mit Bezug auf den Mietspiegel einer Nachbarstadt nur dann ordnungsgemäß ist, wenn die beiden Gemeinden miteinander vergleichbar sind. Eine größere Universitätsstadt sei beispielsweise nicht mit einer Kleinstadt vergleichbar (AZ 303 C 156/17).

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einer Wohnung in Griesheim verlangt, dass sein Mieter einer Mieterhöhung zustimmt. Er begründete diese mit Bezug auf den Mietspiegel im angrenzenden Darmstadt, wo insgesamt 155.000 Einwohner leben. Ein eigener Mietspiegel für Griesheim mit 27.000 Einwohnern ist nicht vorhanden. Der Mieter weigerte sich jedoch, die Mieterhöhung zu akzeptieren und argumentierte, dass die beiden Städte aufgrund der Einwohnerzahl nicht miteinander vergleichbar seien.

Das Gericht gab nun aktuell dem Mieter recht und wies die Klage ab. Der aus Darmstadt herangezogene Mietspiegel war nicht für eine Wohnung in Griesheim geeignet. Zwar dürfen sich Vermieter grundsätzlich auf Mietspiegel von Nachbarstädten berufen, jedoch müssen diese in den Bereichen Wirtschaft, Kultur sowie sozialer Infrastruktur miteinander vergleichbar sein.
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