Verhält sich ein Mieter gegenüber seiner Partnerin sowie Nachbarn aggressiv, ist das Leben aller in Gefahr. Die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung durch den Vermieter ist oft die einzige Lösung. Aber ist sie auch rechtsgültig? 

Im konkreten Fall schlug ein Mieter aus München seiner Freundin mehrmals ins Gesicht. Das Opfer suchte daraufhin Schutz bei einem Nachbarn. Doch auch dieser wurde vom gewalttätigen Mieter verbal sowie körperlich bedroht. Erst die herbeigerufene Polizei löste die gefährliche Situation auf. Für die Ordnungshüter war der aggressive Mann kein Unbekannter: 2016 fand in seiner Wohnung aufgrund von Hinweisen eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der gefährliche Gegenstände wie eine Axt sowie ein Kampfmesser sichergestellt wurden. Da vom Mieter auch weiterhin eine erhöhte Bedrohungsgefahr ausging, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis – ohne vorherige Abmahnung. Dagegen ging der Mieter gerichtlich vor und verklagte den Vermieter.

Das Amtsgericht München sah die fristlose Kündigung des Vermieters jedoch als gerechtfertigt an. In ihrem Urteil hoben die zuständigen Richter hervor, dass ein Vermieter auch für den „Hausfrieden“ zu sorgen habe und die Hausgemeinschaft vor aggressiven oder störenden Mietern beschützen müsse. Fällt ein Hausbewohner regelmäßig durch Beleidigungen oder Bedrohungen auf, sei die fristlose Kündigung daher juristisch zulässig (AZ 474 C 18956/16).

Quelle: Amtsgericht München 
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