Bevor das neue Eigenheim gebaut werden kann, muss zunächst das dafür passende Grundstück gefunden werden. Doch bei der Suche nach dem richtigen Fleckchen Erde sollten Bauherren genauer hinschauen, so der Rat des Verbandes Privater Bauherren (VPB).

Zunächst sollte der Häuslebauer klären, ob das gewünschte Grundstück auch tatsächlich Bauland ist – und nicht etwa Bauerwartungsland. Denn im Gegensatz zum Bauland besitzt das Bauerwartungsland zwar einen Flächennutzungs- aber noch keinen Bebauungsplan. Theoretisch kann dort eines Tages gebaut werden, jedoch besitzt der Käufer dort keinen rechtlichen Anspruch auf dem Bau eines Hauses. 

Befindet sich das Grundstück in einem fertig erschlossenen Gebiet, liegt bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor. Der zukünftige Eigentümer kann daher sofort mit der Planung des Eigenheimes beginnen und die Baupläne bei der zuständigen Behörde einreichen.

Quelle: VPB
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