Ende März hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine stärkere Beteiligung von Mietern in Bezug auf die Nutzung von Solarstrom vorsieht. Noch in der laufenden Legislaturperiode soll die derzeitige Benachteiligung abgeschafft werden, so dass Mieter die Kosten für die Energiewende nicht überproportional tragen müssen.

Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) zielt der Entwurf zwar in die richtige Richtung, doch müsse er für eine gerechtere Regelung an mehreren Stellen nachbessert werden. Beispielsweise sollten Eigentümer kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden.

Ein weiterer Kritikpunkt des Verbandes: Bislang wird solarer Mieterstrom nur gefördert, wenn er auf dem Gebäude eingespeist wird, in dem der Mieter wohnt oder arbeitet. Die Förderung sollte aber dagegen auch dann bereitstehen, wenn Gebäude in der Nachbarschaft ebenfalls den Strom nutzen und somit das öffentliche Stromnetz nicht belasten.
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