Immer mehr Menschen entscheiden sich für das benzinlose Fahren und steigen auf Elektromobilität um. Doch noch immer treffen Wohnungseigentümer, die eine Ladestation an ihrem Stellplatz installieren wollen, auf rechtliche Hürden. Eine neue Gesetzesinitiative im Bundesrat soll diese Hürden beseitigen und die Anbringung von Elektro-Ladestationen einfacher machen.

Aktuell wird die Installation einer Ladestation oft noch als bauliche Veränderung eingestuft, zu der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Zustimmung aller Eigentümer nicht erforderlich ist, die nicht unmittelbar betroffen sind. Auch im Mietrecht soll der Einbau der Ladestationen privilegiert werden, so dass Mieter den Einbau verlangen können, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

Darüber hinaus planen die Initiatoren, Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu vereinfachen, die einen behinderten- und altersgerechten Zugang zu den Wohnungen ermöglichen. Am 23.09.2016 stimmt der Bundesrat über die neue Regelung ab.
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