Marktdaten: Studie: Die meisten Deutschen suchen Wohnung in der Stadt

Die Mehrheit der Immobilieninteressenten in der Bundesrepublik fokussieren ihre Suche auf Innenstädte oder den sogenannten Speckgürtel in Stadtnähe. Laut einer aktuellen Interhyp-Studie bevorzugen 91 Prozent der potenziellen Käufer die zentralen Lagen als Wohnen auf dem Land. Nur jeder zehnte zieht demnach ein Haus im Grünen vor.

Dabei gaben die 2.225 Befragten an, dass nahe Einkaufsmöglichkeiten (67,4 Prozent) und eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (59 Prozent) die wichtigsten Gründe für die Ausrichtung sind. Nichts desto trotz ist auch die Nähe zur Natur mit 46,8 Prozent ein wichtiger Aspekt bei der Objektwahl.

Darüber hinaus ist Lärmbelästigung eines der größten Ausschlusskriterien beim Hauskauf. Eine problematische Nachbarschaft sowie ein zu kleiner Garten schrecken laut Studie ebenfalls die Interessenten ab.
 
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Immobilienkauf: Wohnen im Gewerbegebiet? Experten raten zur Vorsicht!

Bei immer weiter steigenden Immobilienpreisen und Wohnraumverknappung in beliebten Lagen werden Angebote in Gewerbegebieten für viele Interessenten zu einer attraktiven Alternative. Oftmals zentral gelegen und qualitativ hochwertig angelegt, können ausgewählte Gewerbegebiete seltene Oasen im Markt darstellen.

Doch Branchenexperten warnen: Wer ein Objekt im Gewerbegebiet kauft und dieses lediglich zum Wohnen nutzt, verstößt offiziell gegen geltendes Recht. Denn Kommunen haben Gewerbe- und Wohngebiete bewusst geschaffen, um Konflikte zu vermeiden und den unterschiedlichen Bedürfnissen der beiden Parteien gerecht zu werden.

Laut Verband Privater Bauherren e.V. haben sich zwar aus älteren Gewerbegebieten mit den Jahren Wohngebiete entwickelt, die von den Kommunen toleriert werden – Eigentümer sind jedoch nie sicher, ob auch in Zukunft das private Wohnen auf ihrem Grundstück erlaubt sein wird. Vor diesem Hintergrund raten die Bauexperten, sich bei reinem Wohninteresse lieber auf Lagen außerhalb von Gewerbegebieten zu konzentrieren.
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Immobilienkauf: Wohnen im Gewerbegebiet? Experten raten zur Vorsicht!

Bei immer weiter steigenden Immobilienpreisen und Wohnraumverknappung in beliebten Lagen werden Angebote in Gewerbegebieten für viele Interessenten zu einer attraktiven Alternative. Oftmals zentral gelegen und qualitativ hochwertig angelegt, können ausgewählte Gewerbegebiete seltene Oasen im Markt darstellen.

Doch Branchenexperten warnen: Wer ein Objekt im Gewerbegebiet kauft und dieses lediglich zum Wohnen nutzt, verstößt offiziell gegen geltendes Recht. Denn Kommunen haben Gewerbe- und Wohngebiete bewusst geschaffen, um Konflikte zu vermeiden und den unterschiedlichen Bedürfnissen der beiden Parteien gerecht zu werden.

Laut Verband Privater Bauherren e.V. haben sich zwar aus älteren Gewerbegebieten mit den Jahren Wohngebiete entwickelt, die von den Kommunen toleriert werden – Eigentümer sind jedoch nie sicher, ob auch in Zukunft das private Wohnen auf ihrem Grundstück erlaubt sein wird. Vor diesem Hintergrund raten die Bauexperten, sich bei reinem Wohninteresse lieber auf Lagen außerhalb von Gewerbegebieten zu konzentrieren.
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Guter Rat: Stürmische Zeiten: So machen Sie Ihr Haus wetterfest

Wer sein Haus vor Beginn der oftmals stürmischen Herbsttage wetterfest machen will, sollte frühzeitig mit entsprechenden Maßnahmen beginnen. Denn Sturmschäden können teure Reparaturen verursachen, die vorher vermeidbar gewesen wären.

Doch nicht nur starke Windböen können Gefahren mit sich bringen. Auch Starkregen, Hagel und Schneefall richten beträchtliche Schäden an Hauswänden und Dach an. Besser als jede Versicherung ist laut BHW-Branchenexperten das rechtzeitige Vorbeugen. So sollten Dächer beispielsweise auf lockere Dachziegel geprüft, zugige Haustüren und Fenster repariert und lockere Außenjalousien ausgetauscht werden.

Für die Instandsetzung sollten Hausbesitzer jedes Jahr Rücklagen bilden, um Handlungsspielraum zu haben, um kleinere Mängel umgehend beheben zu können. Zudem können bis zu 1.200 Euro an Lohnkosten pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Tiefgarage darf nicht als Lagerraum genutzt werden

Das Amtsgericht Stuttgart entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein vermieteter Stellplatz in einer Tiefgarage nicht zum Lagern von Getränkekisten genutzt werden darf. Laut Gericht ist die Garage zum Abstellen von Fahrzeugen und Zubehör vorgesehen (AZ 37 C 5953/15).

Im vorliegenden Fall hatten sich zwei Mietparteien gerichtlich darüber gestritten, ob auf Tiefgaragenstellplätzen, die zu der vermieteten Wohnung gehörten, Getränkekisten gelagert werden dürfen. Diese hatten die Mieter neben ihrem Auto abgestellt. Der Vermieter forderte seine Mieter mehrmals auf, die Kisten aus Gründen des Brandschutzes zu entfernen und reichte schließlich Klage ein. Die Mieter argumentierten, dass sie die Getränke für die Versorgung ihrer zwei Kinder während der Autofahrt benötigen würden.

Das Amtsgericht Stuttgart gab nun aktuell dem Vermieter recht. Zum einen hätte er ein berechtigtes Interesse daran, Brandgefahren zu vermeiden, zum anderen seien die Getränkekisten nicht als Zubehör zum Auto zu bewerten.
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Steuern & Finanzierung: Finanztest: Die Tricks der Bausparkassen

Wer einen älteren Bausparvertrag besitzt, hat dem Magazin Finanztest zufolge einen wahren Schatz in der Hand. Denn Guthabenzinsen zwischen zwei bis fünf Prozent sowie eine risikolose Anlage erhalten Sparer heute nicht mehr. Da es für die Bausparkassen jedoch zunehmend schwieriger wird, diese Zinsen zu erwirtschaften, versuchen sie, die Altverträge zu kündigen.

Da rechtlich keinerlei Grundlage zur Kündigung besteht, locken einige Kassen mit Angeboten, Treueprämien, setzen neue Gebühren an oder drängen ihre Kunden auf Auszahlung und damit Beendigung des Vertrags. Doch dürfen Altverträge erst gekündigt werden, wenn das Guthaben des Kunden so hoch ist wie die vereinbarte Bausparsumme.

Die Finanzexperten empfehlen allen Bausparern, sich von solchen Anschreiben ihrer Bausparkassen nicht unter Druck setzen zu lassen. Vor allem sollten Verbraucher nichts unterschreiben, sondern sich zunächst bei der Verbraucherzentrale über die möglichen Alternativen informieren.
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Marktdaten: Mietpreise steigen in Großstädten um sechs Prozent

Laut einer aktuellen Studie von Jones Lang LaSalle‎ (JLL) sind die Mietpreise in den deutschen Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart so schnell gestiegen wie noch nie seit Analysebeginn im Jahr 2004. Durchschnittlich verzeichneten die Branchenexperten einen Anstieg von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Am deutlichsten zeigte sich der Preisanstieg in Düsseldorf mit rund acht Prozent Preiserhöhung, gefolgt von Leipzig mit sieben Prozent. Ein Anstieg zwischen fünf und sechs Prozent konnte darüber hinaus in Köln, Hamburg, München, Berlin und Stuttgart beobachtet werden.

Parallel haben die Kaufpreise für Eigentumswohnungen im ersten Halbjahr 2016 deutlich zugelegt. Im Jahresvergleich lag die Erhöhung in Leipzig bei über 20 Prozent. Stuttgart (17 Prozent) und München (13 Prozent) liegen ebenfalls im oberen Preisniveau.
 
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Baubranche: Bautipp: Haftungsrisiko ernst nehmen und absichern

Private Bauherren müssen zu Beginn eines Bauprojekts vieles beachten. Dabei sollte nicht übersehen werden, welche Gefahren eine Baustelle mit sich bringen kann. Vor diesem Hintergrund ist es laut Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) vor Baubeginn wichtig, Maßnahmen zu treffen, die das Risiko eines Unfalls verringern.

Kommen dennoch Personen zu Schaden, haftet der Betreiber des Bauprojekts in der Regel trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Mehr Sicherheit gibt den ARGE-Rechtsexperten zufolge eine Haftungsprivilegierung, die bei Personenschäden geltend gemacht werden kann. Allerdings greift diese nur, wenn der Unternehmer den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

Eine rechtliche Beratung in Bezug auf die individuellen Pflichten und Rechtsnormen sollte daher stets vor jedem Baubeginn erfolgen, um eine reibungslose und sichere Zusammenarbeit sicherzustellen.
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Energieeffizienz: Wasser im Check: Leitungswasser von hoher Qualität

In einem groß angelegten Wassercheck hat die Stiftung Warentest festgestellt, dass Trinkwasser aus dem Hahn günstig ist und dazu hohen Qualitätsansprüchen entspricht. Auch den Ausführungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) zufolge gehört Leitungswasser zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln in Deutschland und kann bedenkenlos getrunken werden.

Gute Noten bestätigt dem Wasser aus der Leitung ebenfalls das Bundesgesundheitsministerium sowie das Umweltbundesamt. Allerdings wird es laut BDEW für viele Wasserversorger zunehmend aufwendiger, Trinkwasser in dieser hohen Qualität bereit zu stellen. Denn immer wieder geraten Medikamentenrückstände, Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien in das Grundwasser. Doch diese wurden bislang laut Umweltbundesamt nur vereinzelt in deutschen Trinkwässern gefunden und sind nicht gesundheitsgefährdend.

Um den hohen Qualitätsstandard von Trinkwasser auch in Zukunft sicherzustellen, setzen sich Verbände und Politik gemeinsam für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Gewässern ein.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Schlechte Vermieter-Bewertung muss toleriert werden

Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter ihre negativen Erfahrungen mit Vermietern im Internet schildern dürfen. Voraussetzung ist, dass diese der Wahrheit entsprechen und die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden (1 BvR 3487/14).

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter gewerblicher Räume auf die Rückzahlung seiner Kaution geklagt. Da sein Vermieter den Betrag von 1.100 Euro nicht sofort zahlen konnte, sondern eine Ratenzahlung angeboten hatte, erstattete der Mieter Strafanzeige. Zwar wurde der gesamte Kautionsbetrag zurückgezahlt, doch berichtete der Mieter auf diversen Internetportalen über seine Erfahrungen mit dem Vermieter.

Als ihn der Vermieter daraufhin auf Unterlassung verklagte, bekam er in den ersten Instanzen Recht. Das Bundesverfassungsgericht stimmte jedoch nun aktuell dem Mieter zu. Die Unterlassungsurteile verletzten laut Gericht die Meinungsfreiheit des Mieters.
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