Politik & Wirtschaft: Mietpreisbremse: zu scharf oder zu lasch?

Einer aktuellen Studie des Deutschen Mieterbundes (dmb) zufolge liegen die Mietangebote in deutschen Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt im Schnitt um 30 bis 50 Prozent über der Obergrenze der Mietpreisbremse. Demnach werden die Regelungen von vielen Vermietern und Wohnungsunternehmen ignoriert oder anderweitig umgangen.

Laut den Branchenexperten ist nämlich die Bereitstellung von möblierten Wohnungen mittlerweile ein gängiges Mittel, um durch den Möblierungszuschlag am Ende doch auf eine höhere Monatsmiete zu kommen. Denn wer möblierte Wohnungen vermietet, darf einen entsprechenden Zuschlag verlangen, dessen Höhe nicht pauschal festgelegt ist.

Kritik an dem Vorwurf kommt dagegen vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW), der die Mietpreisbremse generell für sinnlos hält und diese abschaffen will. Laut GdW ist die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum das einzige nachhaltige Mittel, um Mieter wirklich vor überteuerten Wohnungsmieten zu schützen.
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Baubranche: Bautipp: Elektroarbeiten bei gelisteten Unternehmen beauftragen

Wer handwerkliches Geschick mitbringt, kann beim Hausbau durch Eigenleistung einige Kosten sparen und vieles selbst erledigen. Doch gibt es laut Verband Privater Bauherren e.V. Bereiche, die Bauherren in jedem Fall handwerklichen Betrieben überlassen sollten. Das Legen oder der Austausch von Leitungen und Steckern sowie andere Elektroarbeiten sollte man beispielsweise in die Hände von Profis legen.

Denn abgesehen von dem eigenen Unfallrisiko dürfen elektrische Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz eingebaut sind, nur von Firmen installiert werden, die beim Versorgungsunternehmen gelistet sind. In der Praxis heißt das, dass nahezu alle privaten Wohnhäuser für Laien tabu sind. Instandhaltungsarbeiten an Anlageteilen dürfen dagegen auch von nicht gelisteten Elektrikern vorgenommen werden.

Wer sichergehen möchte, sollte den Bauexperten zufolge gleich ein vom Versorger genehmigtes Unternehmen beauftragen. Mit einer guten Elektroplanung können Bauherren jedoch trotzdem Zeit und Geld sparen, da das Unternehmen dann genaue Vorgaben hat, wo welche Anschlüsse eingebaut werden müssen.
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Energieeffizienz: Gebäudesanierung: Heizungsaustausch ist TOP-Maßnahme

Energieeffiziente Gebäudesanierung liegt weiterhin im Trend. Dabei ist der Austausch der alten Heizanlage die beliebteste Maßnahme der Deutschen. Das hat eine aktuelle Auswertung der Förderstatistik der KfW-Bank durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) ergeben. Die Optimierung bestehender Heizungen liegt ebenfalls ganz oben in der Sanierungsrangliste.

Insgesamt verzeichnete die KfW im Jahr 2015 rund 63.000 umgesetzte Förderanträge bei der Umstellung auf moderne Heizanlagen. Darüber hinaus wurde 3.200 Mal die Optimierung der Heizanlage gefördert. Laut den Energieexperten entscheidet sich damit jeder zweite Hausbesitzer für Maßnahmen an seiner Heizung.

Ein Beispiel für die effiziente Senkung des Energieverbrauchs ist der Umstieg auf eine neue Erdgas-Brennwertheizung. Laut der Initiative Zukunft Erdgas e.V. kann der Verbrauch eines Hauses um nahezu ein Drittel gesenkt werden, wenn in eine moderne Erdgasheizung investiert wird. In Kombination mit Solarthermie kann sogar noch mehr eingespart werden.
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Mieten & Vermieten: Eigenbedarf: Widerspruch darf angekündigt werden

Das Amtsgericht Saarbrücken entschied in einem aktuellen Urteil, dass keine Vertragsverletzung vorliegt, wenn der Mieter ankündigt, eine Eigenbedarfsanmeldung nicht akzeptieren zu wollen (AZ 3 C 498/15). Dies gilt auch, wenn er dies vor Kaufinteressenten kundtut.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin angekündigt, ihre Mietwohnung zu verkaufen und führte mit potenziellen Käufern Wohnungsbesichtigungen durch. Die Mieterin akzeptierte dies jedoch nicht und kündigte den Interessenten gegenüber an, eventuell der Eigenbedarfsanmeldung zu widersprechen. Die Vermieterin mahnte die Mieterin ab und kündigte schließlich den Vertrag zunächst ordentlich, dann fristlos.

Das Amtsgericht entschied jedoch nun aktuell zugunsten der Mieterin und erklärte die Kündigungen für unwirksam. Ein Mieter darf sich grundsätzlich gegen eine Eigenbedarfsankündigung zur Wehr setzen – dieser Zustand an sich stellt laut Gericht keine Vertragsverletzung dar.
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Facility Management: Was Mieter wollen: Professioneller Umgang mit Beschwerden hat Priorität

Wie das Beratungsunternehmen „Analyse und Konzepte“ aktuell festgestellt hat, ist Mietern ein kompetenter Umgang mit ihren Anliegen am wichtigsten. Insgesamt haben die Marktbeobachter 1000 Mieter nach ihren Prioritäten im Umgang mit ihrem Vermieter befragt.

Nach dem Beschwerdemanagement spielen der Umfrage zufolge „Höflichkeit“ und „Freundlichkeit“ sowie die Verbindlichkeit von Zusagen und eine fristgerechte Termineinhaltung eine wichtige Rolle in der Mieter-Vermieter-Beziehung. Insgesamt sind 91 Prozent mit den Leistungen ihres Vermieters zufrieden, nur einer von 100 Befragten gab an, mit den Services seines Vermieters unzufrieden zu sein.

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Nur 12 Prozent der Mieter planen in naher Zukunft einen Umzug. 36 Prozent der Teilnehmer gaben an, „bestimmt wieder“ bei ihrem Vermieter zu mieten. Darüber hinaus waren keine Unterschiede zwischen privaten Einzelvermietern, städtischen und kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, privaten Wohnungsunternehmen oder Verwaltungsgesellschaften erkennbar.
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Marktdaten: Immobilienboom: Kann neue Kreditrichtlinie die Nachfrage drosseln?

Einer aktuellen Studie der Britischen Großbank HSCB zufolge kann die neu geregelte EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie den Preisanstieg und auch die Nachfrage eindämmen. Neben den Studienautoren sind ebenfalls führende Branchenverbände der Meinung, dass die strenge Interpretation der Richtlinie von Seiten der Bundesregierung zu verschärften Kreditkonditionen führen und somit den Nachfragemarkt beeinflussen kann.

Laut Studie haben Kreditinstitute mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie seit Ende März einen Rückgang der Darlehenszusagen für Immobilien von 10 bis 20 Prozent gemeldet. Spätestens bis 2017 wird dies laut Analyse Auswirkungen auf die Preise für Wohnimmobilien haben. Sogar eine Kettenreaktion auf die Baubranche schließen die Finanzexperten nicht aus.

Bereits Ende August hatte der Immobilienverband IVD die Bundesregierung aufgefordert, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auf nationales Recht nachzubessern. Kritiker sehen in der aktuellen Gesetzgebung eine Altersdiskriminierung, weil aufgrund der verschärften Kreditkonditionen Menschen über 60 Jahren kein Darlehen mehr bekommen könnten.
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Guter Rat: Tipp für Hausbesitzer: Feuerstättenbescheid im Blick behalten!

Alle zwei Jahre führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerstättenschau durch und prüft, ob ein ausreichender Brandschutz vorhanden ist. Eventuell anfallende Prüfungs- und Reinigungsarbeiten müssen dem Bescheid entsprechend vom Hauseigentümer beauftragt werden.

Zwar können Eigentümer seit 2013 ihren Schornsteinfeger frei wählen, allerdings muss dem Bezirksschornsteinfeger nach wie vor nachgewiesen werden, dass die angefallenden Arbeiten fristgerecht erledigt worden sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verband Privater Bauherren, den Feuerstättenbescheid regelmäßig zu prüfen und erforderliche Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Auch Hauskäufer von Gebrauchtimmobilien sollten bei der Aushändigung der Vertragsunterlagen darauf achten, ebenfalls den Feuerstättenbescheid zu erhalten. Denn ab dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels liegt die Pflicht für einen ausreichenden Brandschutz bei den neuen Besitzern.
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Energieeffizienz: Heizen mit der Sonne: Energieeffizienzlabel belegt Spareffekt

Die Nutzung von Solaranlagen in der privaten Wärmeversorgung lohnt sich. Laut aktuellen Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW Solar) bestätigt das 2015 eingeführte Energieeffizienzlabel hohe Einspareffekte bei den Heizkosten, wenn Sonnenenergie die Heizleistung unterstützt.

Seit September vergangenen Jahres klassifiziert das Label fast alle Wärmeerzeuger für Raumheizung und Warmwasserbereitung, um Verbraucher bei der Suche nach einer energieeffizienten Heiz- oder Warmwasserlösung zu unterstützen. Wärmeerzeuger wie Gas-, Ölbrennwertkessel oder Wärmepumpe werden dabei nach ihrer Effizienz beurteilt.

Durch die Installation einer modernen Solaranlage in das bestehende Heizsystem wird automatisch die Kategorie A+ oder besser erreicht. Zudem kann sich die Effizienzklasse für die Warmwasserbereitung durch die Solaranlage bereits bis zur höchsten Kategorie A+++ erhöhen. Eine sonnige Heizung ist also immer im Plus, so lautet das Fazit von BSW Solar.

Nach wie vor fördert der Staat das Heizen mit der Sonne und gewährt Eigentümern bei der Einbindung solarthermischer Anlagen zur Heizungsunterstützung je nach Größe einen Zuschuss von mindestens 2.000 bis 5.600 Euro. Weitere Informationen sind unter www.sonnigeheizung.de erhältlich.
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Facility Management: Urteil: Notwegerecht nicht immer gerechtfertigt

Ist ein Grundstück von der Straße aus mit einem Kraftfahrzeug erreichbar, kommt die Einräumung des Notwegerechts über ein Nachbargrundstück nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn die Anfahrt über das angrenzende Grundstück einfacher wäre. So lautet die aktuelle Entschiedung des Bundesgerichtshofes (AZ V ZR 116/15).

Im vorliegenden Fall hatten zwei Eigentümer von ihrem Nachbarn gerichtlich die Einräumung des Notwegerechts gefordert. Das Wohnhaus der Kläger liegt acht Meter oberhalb der Straße und ist über eine Treppe zugänglich, die an eine öffentliche Straße grenzt. Das Nachbargrundstück verfügt dagegen über eine direkte Zufahrt zur Straße, die bereits seit 1979 von den Eigentümern mitgenutzt wird.

Nach Unstimmigkeiten untersagte der Nachbar die Nutzung seiner Zufahrt. Die Klage der Eigentümer auf die Einräumung eines Notwegerechts wies der Bundesgerichtshof jedoch ab. Es besteht laut Gericht keine Notwendigkeit, die Zufahrt zu nutzen.
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Guter Rat: Neue Förderung: Jetzt Heizungscheck vornehmen!

Trotz sommerlicher Temperaturen sollten Eigentümer frühzeitig an einen Heizungscheck denken. Denn ist die Heizsaison erst einmal angelaufen, bedeuten notwendige Arbeiten mit eventuellem Ausfall der Heizleistung unangenehmes Frieren. Laut Experten ist der Sommer daher ideal, um vorzusorgen und Reparaturen vornehmen zu lassen. Muss die Heizung zusätzlich gewartet werden, empfiehlt es sich, den Check gemeinsam mit der Wartung vornehmen zu lassen, um Kosten zu sparen.

Einer Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft zufolge liegt das Durchschnittsalter von Heizungen in Deutschland bei 16,6 Jahren. Diese weisen somit ein beträchtliches Einsparpotenzial auf. Doch noch immer entfallen rund zwei Drittel der Energiekosten auf das Heizen.

Für den hydraulischen Abgleich und den Einbau neuer Heizungspumpen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 1. August 2016 sogar eine eigene Förderung bereit. Hauseigentümern werden hierbei 30 Prozent der Ausgaben erstattet. Weitere Informationen sind unter www.bafa.de erhältlich.
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