Marktdaten: Wohnungsknappheit: Mietpreise steigen weiter an

Wie eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, geht der Trend der Mietpreise weiter aufwärts. Der Grund hierfür liegt in der hohen Nachfrage nach Mietwohnungen. Die anvisierte Zahl von 400.000 Neubauwohnungen wurde in 2015 mit 248.000 Einheiten nicht einmal annähernd erreicht.

Insbesondere in Ballungszentren ist der Druck auf die Wohnungsmärkte hoch. Auch in den kommenden Jahren prognostizieren die Studieninitiatoren keine wesentliche Entspannung der Lage. Die höchsten Mieten werden derzeit in München verzeichnet: Mit 15,52 Euro netto kalt pro Quadratmeter führt die bayerische Hauptstadt die Liste der teuren Immobilienmärkte an. Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf folgen mit Quadratmeterpreisen zwischen 9,88 Euro und 12,66 Euro.

Bundesweit stiegen die Neuvertragsmieten durchschnittlich um 3,2 Prozent im Vorjahresvergleich. Obwohl 2015 insgesamt 308.000 Wohnungen genehmigt wurden, kommt die Fertigstellung bis heute nicht nach. Laut BBSR soll der Bau von bezahlbaren Wohnungen jedoch in den kommenden Jahren den Genehmigungszahlen angenähert werden.
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Baubranche: Bautipp: Altersgerechten Umbau sorgfältig planen

Der Umbau von Immobilien in altersgerechte und barrierefreie Wohnungen nimmt vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle im Alltag ein. Dabei sind Hausbesitzer nicht zwingend an DIN-Normen gebunden und können ihre Wohnung individuell planen.

Allerdings birgt diese individuelle Bauplanung laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) auch Risiken mit sich: Wer keine umfassende Analyse der eigenen Lebenssituation als Grundlage für sein Bauvorhaben vornimmt, trifft möglicherweise nicht alle notwendigen Maßnahmen für ein altersgerechtes Wohnen. Bauexperten raten daher, zu erwartende Beeinträchtigungen zuvor mit dem behandelnden Arzt zu besprechen und auch einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

Wer darüber hinaus staatliche Zuschüsse oder Zinsvergünstigen in Anspruch nehmen möchte, muss sich an die Vorgaben der Ämter halten und seine Bauplanung dahingehend anpassen.
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Energieeffizienz: Private Energiewende: Tipps für Hauseigentümer

Energetische Sanierungen spielen bei Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle. Wer in moderne Wärmedämmungen, neue Heizsysteme oder regenerative Energien investiert, spart laut der Bayerischen Landesbausparkasse (LBS) nicht nur Heizkosten, sondern sorgt auch für einen langfristigen Werterhalt seiner Immobilie. Doch bevor einzelne Maßnahmen vorgenommen werden können, ist es wichtig, sorgfältig zu planen und so den bestmöglichen Effekt zu erzielen. Intelligente Paketlösungen oder Energieberater können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten.

Steht das Modernisierungskonzept, ist die Erneuerung der Heizanlage in Kombination mit Solarthermie, Erdwärme und anderen modernen Systemen ein erster wichtiger Schritt für die private Energiewende. Mehr als 15 Prozent kann zudem durch die Dämmung des Dachs erreicht werden. Wer dazu noch die Außenfassade, Fenster und Türen energieeffizient modernisiert, kann zusätzlich Energie einsparen.

Die Bedingungen für eine Finanzierung sind heute darüber hinaus so günstig wie selten zuvor. Modernisierer können derzeit von historisch niedrigen Zinsen profitieren und günstige Darlehensangebote erhalten. Weitere Informationen sind unter ww.lbs.de erhältlich.
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Facility Management: Urteil: WEG kann Taubenfütterung auf dem Balkon verbieten

Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von einem Eigentümer verlangen darf, das Füttern von verwilderten Tauben auf seinem Balkon zu unterlassen (AZ 485 C 5977/15 WEG).

Der Eigentümer hatte durch das Bereitstellen von Wassergefäßen sowie verschiedenen Vogelfutterstellen täglich Tauben angelockt, die sich auf seinem Balkon aufhielten. Dabei schreibt die Hausordnung ausdrücklich vor, dass „das Füttern von Tauben und Möwen auf dem Grundstück oder von Wohnungen aus nicht gestattet ist“. Auch per Gesetz ist das Anfüttern von Tauben aus Rücksichtnahme auf andere Wohnungseigentümer verboten.

Die Unterlassungsklage der WEG hatte vor Gericht Erfolg. Der Eigentümer muss die Fütterung der Tauben unterlassen. Die Tiere könnten in unkontrollierbarer Zahl angelockt werden und somit eine vermehrte Verschmutzung des Gemeinschaftseigentums sowie eine Gesundheitsgefährdung der anderen Eigentümer verursachen.
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Baubranche: Hausratsversicherung: Auf den Tarif kommt es an

In Zeiten von zunehmenden Einbrüchen und Unwettern können Hausbesitzer von einer gut ausgewählten Hausratsversicherung profitieren. In ihrer aktuellen Finanztest-Ausgabe hat Stiftung Warentest 108 Hausratstarife von insgesamt 52 Versicherern untersucht und die besten Angebote herausgefiltert.

Ein prägnantes Ergebnis der Untersuchung: In Großstädten wie Köln oder München mit hohem Einbruchsrisiko variieren die Tarife erheblich. Fast fünfmal so viel wird von unterschiedlichen Anbietern für eine Beispielswohnung in München verlangt. Wer vergleicht, kann laut Auswertung bis zu 100 Euro durch einen Wechsel sparen.

Auch den Unwetterfaktor hat Stiftung Warentest erstmals mit einberechnet. Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Standardmäßig werden nur Leitungswasserschäden von den Versicherern gedeckt. Geht es um Überschwemmungen und andere Naturgefahren, muss ein Elementarschutz abgeschlossen worden sein. Je nach Wohnlage empfiehlt es sich, den Tarif an die individuelle Lebenssituation anzupassen.

Unter www.test.de bietet Stiftung Warentest kostenpflichtig eine individuelle Analyse an, um für den eigenen Wohnort und Bedarf einen günstigen Tarif zu finden.
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Marktdaten: Wohnungsbau: Bundesländer nutzen staatliche Zuschüsse nicht

Trotz dass der Bund den Ländern hohe Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt, werden die Fördermaßnahmen zu wenig genutzt. Dabei müssten insbesondere in Ballungszentren dringend Wohnungen gebaut werden, um die Wohnungsknappheit in den kommenden Jahren zu verringern.

Laut Medienberichten wurde jedoch in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und dem Saarland keine entsprechene Bebauung realisiert. Die seit 2006 für den Wohnungsbau verantwortlichen Länder erhielten dabei zwischen 2007 und 2015 rund 4,7 Milliarden Euro Subventionen, die für den Bau von Sozialwohnungen oder zumindest Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden sollten.

Nach dem Studienergebnis plant der Bund, den sozialen Wohnungsbau in Zukunft wieder gemeinsam umzusetzen, um sicherzustellen, dass dringend benötigte Wohnungen auch realisiert werden.
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Baubranche: Bautipp: Zuschüsse immer erst abwägen

Staatliche Förderungen beim Hausbau sollen Investitionen in das neue Eigenheim attraktiver machen. Grundsätzlich sind Zuschüsse und Zinsvergünstigungen auch eine willkommene Finanzspritze zum Bauprojekt, doch sind damit auch immer bestimmte Auflagen verbunden, weiß der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

Wer die Förderungen nämlich in Anspruch nehmen will, muss die gesetzlichen Anforderungen wie beispielsweise zur Energieeffizienz erfüllen. Oft bedeutet dies aber, dass der Bauherr Standards erfüllen muss, die über die vorgeschriebene Mindestauflage hinausgehen. Und diese verbesserten Maßnahmen, sei es eine hochwertige Hausdämmung oder Heizanlage, kosten meist mehr als der preisgünstigere Normalstandard.

Ob diese Mehrkosten die staatlichen Förderungen aufwiegen, sollten sich Bauherren laut VPB genau ausrechnen und die baulichen Standards ihrer individuellen Lebenssituation anpassen.
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Energieeffizienz: Elektromobilität: Bau von Ladestationen soll vereinfacht werden

Immer mehr Menschen entscheiden sich für das benzinlose Fahren und steigen auf Elektromobilität um. Doch noch immer treffen Wohnungseigentümer, die eine Ladestation an ihrem Stellplatz installieren wollen, auf rechtliche Hürden. Eine neue Gesetzesinitiative im Bundesrat soll diese Hürden beseitigen und die Anbringung von Elektro-Ladestationen einfacher machen.

Aktuell wird die Installation einer Ladestation oft noch als bauliche Veränderung eingestuft, zu der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Zustimmung aller Eigentümer nicht erforderlich ist, die nicht unmittelbar betroffen sind. Auch im Mietrecht soll der Einbau der Ladestationen privilegiert werden, so dass Mieter den Einbau verlangen können, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

Darüber hinaus planen die Initiatoren, Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu vereinfachen, die einen behinderten- und altersgerechten Zugang zu den Wohnungen ermöglichen. Am 23.09.2016 stimmt der Bundesrat über die neue Regelung ab.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Kaution darf nicht für Betriebskostennachforderung verwendet werden

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Vermieter nicht die Kaution dazu nutzen dürfen, ältere Forderungen zu begleichen, wenn sich diese sich auf wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise Betriebskosten beziehen.

Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin die Freigabe ihrer Kaution verlangt. Zu Beginn des Mietvertrages richtete die Mieterin ein Kautionssparbuch über 700 Euro ein und stellte dieses als Mietsicherheit bereit. Als sich die Mieterin weigerte, Betriebskostennachforderungen aus dem Zeitraum 2006 bis 2009 zu zahlen, weigerte sich die Vermieterin, das Sparbuch freizugeben.

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Kaution nicht für derartige Nachforderungen verwendet werden darf. Zwar kann die Mietkaution grundsätzlich für offene Posten verwendet werden, jedoch gilt dies nicht für Zinsansprüche oder andere wiederkehrende Leistungen.
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Guter Rat: Schimmel: Falsches Lüften kann teuer werden

Schimmel in der Wohnung bedeutet nicht nur kostspielige Sanierungsarbeiten, sondern oftmals auch unschöne Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Denn die Schuldfrage bei Schimmelbefall ist meist nur schwer zu klären. Ob Baumängel oder falsches Wohnverhalten kann am Ende nur ein Gutachten klären, wenn sich beide Parteien uneinig sind.

Einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn (AZ 7 C 274/13) zufolge müssen Mieter auch noch nach Auszug für die Kosten der Schimmelentfernung bezahlen. Der Befall war erst nach Abgabetermin entdeckt worden und musste vom Fachbetrieb für rund 4.400 Euro entfernt werden. Der Eigentümer forderte Schadensersatz und bekam recht.

Das Gutachten stellte fest, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden sein musste und durch unzureichendes Lüften verursacht worden ist. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten Mieter demnach täglich lüften und feuchte Stellen unmittelbar ihrem Vermieter melden, um größere Schäden zu vermeiden.
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