Guter Rat: Alarmanlagen: Effizienter Schutz gegen Einbruch

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurde 2015 insgesamt 167.136 Mal in Deutschland eingebrochen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 10 Prozent. Wie sich Hauseigentümer und Mieter effektiv vor unliebsamen Besuchern schützen können, teilt die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“ aktuell mit.

Statistiken zufolge scheitern knapp 40 Prozent der Einbrüche an mechanischen und elektronischen Sicherungssystemen. Experten sehen Alarmanlagen als entscheidende Maßnahme, um Einbrecher akustisch und optisch abzuschrecken. Denn erhalten sie nach zwei bis fünf Minuten keinen Zugang zum Gebäude, brechen sie ihr Vorhaben in der Regel ab. Zudem werden nach Auslösung des „stillen Alarms“ an einen Sicherheitsdienst etwa die Hälfte der Einbrecher gefasst.

Funk-Alarmanlagen sind laut den Sicherheitsexperten besonders gut für den Einbruchschutz geeignet, da sie kabellos funktionieren, schnell installiert und gegen Manipulation geschützt sind. Zudem können sie flexibel um weitere Melder ergänzt werden. Weitere Informationen und eine Auflistung qualifizierter Sicherheitsunternehmen sind unter www.nicht-bei-mir.de erhältlich.
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Politik & Wirtschaft: Grundsteuer: Was bringt die geplante Reform?

Der Bundesrat berät aktuell über eine Novellierung der Grundsteuer, um ein gerechteres System für Grundstückseigentümer zu schaffen. Bis heute liegt die Berechnung der Grundsteuer Daten zugrunde, die über 50 Jahre alt sein könnten und damit laut den Reformbefürwortern längst antiquiert sind.

Nach dem neuen Modell soll die Steuer nach der Größe des Grundstücks sowie nach Alter und Fläche vorhandener Bauten errechnet werden. Für rund 35 Millionen Grundstücke wird demnach eine Neubewertung bis 2022 angesetzt. Allerdings stoßen die Pläne auch auf deutliche Kritik von Finanzpolitikern aus Bayern und Hamburg, die enorme Kostensteigerungen für Grundstückseigentümer und Mieter in Metropolen befürchten.

Für führende Experten aus der Finanzwelt ist das neue Modell zu aufwendig und könnte sogar zu verfassungsrechtlichen Verstößen führen. Sie empfehlen eine rein bodenbezogene Grundsteuer als Alternative zur geplanten Gesetzesänderung.
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Baubranche: Bautipp: Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durchführen

Wer ein Haus baut, hat in der Regel fünf Jahre Gewährleistung von dem beauftragten Bauunternehmer auf sein Bauprojekt. Doch ist das Haus erst einmal abgenommen und die Familie eingezogen, gerät diese Garantie laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) oft in Vergessenheit. Erst größere Baumängel rufen diese Gewährleistungspflicht wieder auf den Plan.

Bleiben diese allerdings aus, fallen Schäden oft erst nach Ablauf dieser Pflicht auf und können den Bauherren teuer zu stehen kommen. So werden beispielsweise schlechte Abdichtungen des Kellers oder Risse im Mauerwerk erst nach Jahren aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmelbefall festgestellt und müssen dann auf eigene Kosten behoben werden. Selbst wenn ein Schaden fristgerecht gemeldet wird, läuft die Frist weiter.

Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten des VPB, spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungspflicht eine Schlussbegehung mit einem unabhängigen Sachverständigen durchzuführen und Mängel ordnungsgemäß zu reklamieren.
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Energieeffizienz: Teure Entsorgung: Ärger um Dämmstoffe bei der Dachsanierung

Energieeffiziente Dachsanierungen lagen in den vergangenen Jahren im Trend. Zahlreiche Hauseigentümer führten auf Basis von staatlichen Förderprogrammen umfassende Modernisierungsmaßnahmen durch, um ihre Immobilie fit für die Energiewende zu machen. Doch die jüngste Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sorgt aktuell für Ärger in der Branche.

Bereits im März 2016 ist die neue Verordnung in Kraft getreten, die neue Gefährlichkeitskriterien beinhaltet. So werden spätestens seit Oktober Polystyrol-Dämmstoffe als gefährliche Abfälle eingestuft, die bei Sanierungen getrennt gesammelt, dokumentiert und aufwendig entsorgt werden müssen.

Allerdings gibt es laut Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) aktuell noch große Engpässe in den Müllverbrennungsanlagen, da die rechtlichen Genehmigungen für die Entsorgung der HBCD-haltigen Polystyrole fehlen und keine Kapazitäten vorhanden sind. Konsequenzen bedeutet dies am Ende nicht nur für die Handwerksbetriebe, sondern auch für die Bauherren, die mit enormen Entsorgungskosten sowie Baustopps rechnen müssen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Vermieterin muss bei Mietpreisbremsen-Verstoß zahlen

Weil sie gegen die gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse verstoßen hatte, hat das Amtsgericht Lichtenberg aktuell eine Vermieterin dazu verurteilt, die überbezahlte Miete zurückzuzahlen. Erstmals waren Mieter in Berlin bezüglich der Mietpreisbremse gerichtlich erfolgreich und haben damit einen Präzedenzfall geschaffen (AZ 2 C 202/16).

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg die Rückzahlung der Miete gefordert, die er auf Basis der Mietpreisbremse zu viel gezahlt hatte. Der im Oktober 2015 geschlossene Mietvertrag beinhaltete einen Mietzins von 562,02 Euro. Die Mieter argumentierten, dass dieser laut der am 01.06.2015 in Kraft getretenen Mietpreisbremse um 32,47 Euro zu hoch sei. Die Vermieterin stimmte der Forderung nicht zu und weigerte sich, die Miete zu mindern.

Das Gericht gab nun aktuell dem Mieter Recht. Laut der Mietenoberbegrenzungsverordnung ist die Stadt Berlin insgesamt als angespannter Wohnungsmarkt bestimmt worden und unterliegt damit den Regelungen der Mietpreisbremse. Für die betreffende Wohnung stellte das Gericht demnach einen Quadratmeterpreis von 6,51 Euro fest und verurteilte die Vermieterin auf Nachzahlung der Differenz.
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Steuern & Finanzierung: Wohnung verwüstet: Sanierungskosten steuerlich absetzbar

Nach aktuellen Informationen des Infodienstes Recht und Steuern der LBS können Hauseigentümer Renovierungskosten sofort und in vollem Umfang als Werbekosten steuerlich geltend machen, wenn die betreffende Wohnung nach Mieterauszug grundlegend saniert werden muss. So lautet die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ 11 K 4274/13 E).

Im vorliegenden Fall hatten Mieter ihre Wohnung mit zerschlagenen Fliesen und Fensterscheiben und Schimmelpilzbefall hinterlassen. Die Investition von insgesamt 20.000 Euro für die Instandsetzung des Objekts setzte der Eigentümer in seiner Steuererklärung als Werbekosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht und argumentierte, dass die Renovierung mehr als 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten übersteige und man von anschaffungsnahen Herstellungskosten ausgehen müsse. Diese hätte nur über einen längeren Zeitraum hinweg abgeschrieben werden können.

Das Finanzgericht entschied jedoch nun aktuell zugunsten des Vermieters. Die Überschreitung der 15-Prozent-Grenze sei zwar anzuerkennen, jedoch sollen Eigentümer die durch Mieter verursachte Schäden sofort und vollständig absetzen können.
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Marktdaten: Studie: Spitzenwerte für Büronebenkosten erreicht

Einer aktuellen JLL-Studie zufolge haben die durchschnittlichen Büronebenkosten einen Rekordwert erreicht. Im Vorjahresvergleich stiegen die Quadratmeterpreise auf 3,99 Euro in klimatisierten bzw. auf 3,39 Euro in nicht klimatisierten Gebäuden.

Die Ursache für die bislang höchsten Durchschnittswerte sind laut Studie vor allem hohe Wartungskosten und gestiegene öffentliche Ausgaben. Heizkosten sind im Gegensatz zu den Vorjahren aufgrund von energetischen Sanierungen nicht mehr der entscheidende Treiber für hohe Nebenkosten. Stromkosten schlagen den Branchenexperten zufolge dagegen mit 11 bis 12 Prozent wesentlich mehr zu Buche. Sowohl bei klimatisierten, als auch bei nicht klimatisierten Gebäuden sind diese um jeweils 20 Prozent in den vergangenen fünf Jahren gestiegen.

Die Studie ergab darüber hinaus, dass es je nach Gebäudequalität und -größe Kostenunterschiede zu verzeichnen gab. Gebäude mit hohen Servicelevels und technischer Ausstattung überschritten die Nebenkosten zum vierten Mal in Folge die vier-Euro-Marke. Bei Hochhäusern wurden zudem in den Bereichen Wartung und Strom aufgrund der Klimatisierung deutlich höhere Kosten festgestellt.
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Baubranche: Bautipp: Insolvente Baufirmen frühzeitig erkennen!

Die Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens gehört zu den schlimmsten Szenarien in der Bauplanung. Denn ist ein Unternehmen erst einmal zahlungsunfähig, werden laut Verband Privater Bauherren e.V. alle laufenden Projekte aufgrund der komplexen Insolvenzverfahren für rund ein halbes Jahr ausgesetzt. Zeit, die privaten Bauherren am Ende fehlt und erheblichen finanziellen Schaden bereiten kann.

Bauexperten empfehlen daher, von Anfang an bei der Planung mitzuwirken und Baustellen am besten täglich zu kontrollieren. Stagniert der Hausbau oder scheint eine Baustelle über Tage hinweg unberührt zu bleiben, sind dies erste Alarmsignale. Wenn das Unternehmen dann noch schlecht erreichbar ist, Baustoffe wieder abgeholt oder sogar fremde Firmen an der Baustelle auftauchen, sollte umgehend gehandelt werden.

Im nächsten Schritt regelt ein Sachverständiger in Kooperation mit einem Baurechtsanwalt die weitere Vorgehensweise. Je aktiver Bauherren vor Ort sind und stets den Überblick über ihr Projekt behalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, den Schaden einer aufkommenden Insolvenz abzuwenden.
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Energieeffizienz: Energieeffizienzlabel: Eine Branche zieht Bilanz

Im September 2015 wurde das Energieeffizienzlabel für Warmwasser- und Heizungsanlagen europaweit eingeführt. In einer aktuellen Pressemeldung des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ziehen Branchenexperten nach nun einem Jahr ein erstes Resümee.

Ziel des Labels ist es, Verbrauchern ein alltagstaugliches Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie ihre Heizgeräte oder Warmwasserbereiter anhand des Energieverbrauchs auswählen können. Ähnlich wie bei anderen Haushaltsgeräten informiert ein europaweit gültiger Aufkleber über die Energieeffizienz der Neugeräte.

Ab Januar 2017 sollen auch ältere Heizkessel durch den beauftragten Schornsteinfeger gekennzeichnet werden. Darüber hinaus werden europaweit Projekte finanziert, die den Einsatz des Labels weiter voranbringen – so werden Fachhändler und Installateure speziell geschult, um ihrer Labelpflicht besser nachkommen zu können.

Laut Branchenexperten ist die Verbreitung des Labels auf einem guten Weg, doch müssen die Aktivitäten künftig weitergehen, damit die Entscheidungshilfe letztendlich auch beim Verbraucher ankommt und einen europaweiten Standard bietet.
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Facility Management: Gartenarbeiten: Betriebskosten oder Eigentümerpflicht?

Mit Herbstbeginn müssen Haus und Garten winterfest gemacht werden. Oftmals kommt es hierbei zwischen Mieter und Eigentümer zum Streit, wenn die Kosten für die Gartenpflege auf die Betriebskosten umgelegt werden. Doch wer für die Gartenarbeiten aufkommen muss, entscheidet sich unter anderem nach der Regemäßigkeit der Arbeiten.

So wird beispielsweise der jährliche Rückschnitt von Büschen und Bäumen, die Arbeitszeit und Abfuhrkosten auf die Betriebskosten verteilt. Handelt es sich aber um Arbeiten, die aufgrund einer unzureichenden Pflege entstanden sind, liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Ist beispielsweise ein Sturmschaden aufgrund von unzureichender Gartenpflege entstanden, können die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Von Fall zu Fall wird außerdem bei Baumfällungen entschieden:  Verhindert ein Baum die Licht- und Luftzufuhr, darf die Beseitigung mit auf die Betriebskostenabrechnung gesetzt werden. Handelt es sich dagegen um eine unregelmäßige Baumfällung im Rahmen der Gartenpflege, muss der Eigentümer diese außerordentlichen Kosten selbst tragen.
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