Guter Rat: Stiftung Warentest: Neues Finanztest Spezial Einbruchschutz

Die Zahl der Einbrüche stieg im vergangenen Jahr um 10 Prozent an. Dabei stellen veraltete Türen und Fenster ein hohes Risiko dar, denn Einbrecher haben hierbei leichtes Spiel, in nur wenigen Minuten ins Haus zu gelangen. In ihrer aktuellen Ausgabe des Magazins Finanztest Spezial Einbruchschutz widmet sich die Stiftung Warentest den besten Schutzmaßnahmen, die Hauseigentümer vorsorglich treffen können.

Dabei gilt: Je länger es dauert, Türen oder Fenster zu überwinden, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Einbrecher von seinem Vorhaben absieht. Moderne Schlösser und Türen sowie eine Alarmanlage sind daher effektive Maßnahmen für einen sicheren Einbruchschutz. Auch bei älteren Türen kann mit den richtigen Schließanlagen relativ unkompliziert nachgerüstet werden. Das Finanztest-Spezial informiert Verbraucher, welche Produkte sich am besten für den Einbau eigenen.

Für Maßnahmen zum Einbruchschutz können Mieter und Eigentümer Zuschüsse der staatlichen KfW-Bank erhalten. 2017 werden die Mittel dafür verfünffacht. Das Finanztest Spezial Einbruchschutz ist im Handel oder unter www.test.de/spezial-einbruchschutz erhältlich.
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Steuern & Finanzierung: Eigenheimfinanzierung im Zinstief: Darauf sollten Sie achten

Immobilienkäufer und Bauherren können nach wie vor von historisch niedrigen Zinsen für ihre Kredite profitieren. Doch damit die Finanzierung auf soliden Füßen steht, hat die LBS Bayern aktuell die wichtigsten Punkte für Verbraucher zusammengefasst.

So ist ausreichendes Eigenkapital auch bei Niedrigzinsen einer der wichtigsten Eckpfeiler einer soliden Finanzierung. Etwa 20 Prozent der Kreditsumme sollten in der Regel angespart worden sein. Außerdem gilt zu beachten, dass niedrige Zinsen zwar höhere Kreditsummen ermöglichen, aber bei prozentualer Anfangstilgung auch eine längere Laufzeit mit sich bringen können. Vor diesem Hintergrund sollten eher höhere Tilgungssätze angestrebt werden, um eine effiziente Rückzahlung zu erreichen.

Darüber hinaus sollten Kreditnehmer das Zinsniveau von heute vertraglich festhalten, um bei einem allgemeinen Zinsanstieg abgesichert zu sein. Grundvoraussetzung für eine solide Finanzierung ist zudem eine frühzeitige Beratung und detaillierte Berechnung, um gezielt auf Immobiliensuche gehen und Bauprojekte planen zu können.
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Baubranche: Bautipp: Winterbaustellen gut schützen!

Während Winterbaustellen früher eher selten vorkamen, gehören sie heute zum Tagesgeschäft der Baubranche dazu. Nahezu unabhängig vom Wetter planen Bauunternehmen heute ihre Bauvorhaben durch das ganze Jahr hindurch. Die hohe Nachfrage und neue winterfeste Baustoffe machen zudem das Bauen in den Wintermonaten einfacher.

Doch laut Bauexperten treten auf Winterbaustellen auch häufig Probleme auf. Eine interne Umfrage des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) hat gezeigt, dass rund die Hälfte aller Neubauten heutzutage von Schimmel betroffen sind. Ein Grund hierfür ist Feuchtigkeit, die vor allem in den kälteren Monaten durch unstetes Wetter vermehrt auftritt.

Wer im Winter baut, sollte die Baustelle laut VPB immer ausreichend heizen und gut belüften, um Schimmelbildung zu vermeiden. Dies ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, erspart dem Bauherrn aber aufwendige Schimmel-Sanierungen nach Fertigstellung. Ideal sind zudem feste Notdächer nach Schweizer Modell, die zwar kostenintensiv sind, die Baustelle jedoch übergangsweise optimal vor Wettereinbruch schützen.
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Energieeffizienz: Zu hohe Nachfrage: KfW stoppt Förderprogramm für Solarspeicher

Wie die KfW-Bankengruppe aktuell mitteilt, hat die Nachfrage nach dem Programm „Erneuerbare Energien – Speicher (275)“ alle Erwartungen deutlich übertroffen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Verfügung gestellten Mittel sind demnach für 2016 nahezu vollständig ausgeschöpft.

Bereits 50.000 Solaranlagenbesitzer setzen deutschlandweit auf die Speicherung der gewonnenen Sonnenenergie und können so den selbst erzeugten Strom bedarfsgerecht nutzen. Die Nachfrage ist hoch, doch seit dem 5. Oktober nimmt die KfW keine Anträge mehr zur Förderung von Energiespeichern an.

Die Förderpause stößt vor allem bei Verbänden der Energiebranche auf Kritik: Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. fordert ein Umschichten der Mittel aus anderen Fördertöpfen, um der hohen Nachfrage nach dem Energiespeicherprogramm und damit dem großen Engagement der Hauseigentümer gerecht zu werden. Ab Januar 2017 kann das Förderprogramm wieder beantragt werden und ist auf insgesamt 3 Jahre ausgelegt.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Rauchender Mieter darf in Wohnung bleiben

In einem aktuellen Urteil entschied das Landgericht Düsseldorf nach einem jahrelangen Rechtsstreit, dass ein wegen Zigarettenrauchs gekündigter Mieter weiter in seiner Wohnung bleiben darf. Die Räumungsklage der Vermieterin wurde nun abgewiesen (AZ 23 S 18/15).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin den Vertrag mit ihrem Mieter im Januar 2013 gekündigt, da sie der Auffassung war, dass durch sein übermäßiges Rauchen andere Hausbewohner belästigt wurden. Nachdem zunächst das Amtsgericht sowie das Landgericht Düsseldorf der Räumungsklage zugestimmt hatten, wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben und musste vor dem Landgericht neu verhandelt werden.

Nachdem 13 Zeugen neu verhört worden waren, entschied das Landgericht nun final zu Gunsten des Mieters und sah keine ausreichenden Beweise für eine Belästigung der anderen Mieter. Das Gericht hat keine Revision für den Fall zugelassen.
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Leben & Wohnen: Müllgebühren auf dem Prüfstand: Mehr Transparenz gefordert

Das Bundeskartellamt hat angekündigt, die Müllgebühren in Deutschland überprüfen zu lassen. Bereits im Juni hatte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland ein Müllgebührenranking 2016 veröffentlicht, das die Kosten der Müllabfuhr für eine vierköpfige Familie in den Städten miteinander vergleicht.

Der Verbund begrüßt die geplante Untersuchung des Bundeskartellamts, denn bislang war es für den Bürger kaum möglich, ihre Müllgebühren deutschlandweit zu vergleichen. Mehr Transparenz ist laut Haus und Grund auch dringend notwendig, da zwischen der teuersten und der günstigsten Stadt 600 Euro pro Jahr liegen.

Für Mieter und Vermieter besteht laut den Marktexperten vor diesem Hintergrund ein hohes Einsparpotenzial. Denn lassen sich die Gebühren besser miteinander vergleichen, müssen Kommunen diese auf lange Sicht anpassen und zu hohe Kosten senken.
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Marktdaten: Studie: Studenten-WGs werden teurer

Wie das Marktforschungsunternehmen Empirica für das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer aktuellen Studie festgestellt hat, sind Studentenzimmer bis zu 37 Prozent teurer als noch vor vier Jahren. So kostet ein unmöbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft durchschnittlich 345 Euro pro Monat. München bietet laut Analyse mit 503 Euro die teuersten WG-Zimmer, Chemnitz liegt mit 220 Euro auf dem letzten Platz.

Für die deutschlandweite Erhebung wurden rund 100.000 Mietinserate für WG-Zimmer in mehr als 120 Hochschulstandorten untersucht. Verglichen wurde die Warmmiete unmöblierter Zimmer zwischen 10 und 30 Quadratmeter. Neben München gehören ebenfalls Stuttgart und Frankfurt zu den Städten mit den höchsten Mietpreisen. Der größte Zuwachs an Mietkosten wurden zudem in Berlin verzeichnet: Um 37 Prozent ist der Mietzins hier in den vergangenen sechs Jahren gewachsen.

Bei der Untersuchung wurden reine Studentenwohnheime aus der Studie ausgenommen, die nach wie vor noch deutlich unter dem Markt liegen. Allerdings gibt es laut den Analysten dort lange Wartelisten für Studenten. Für die kommenden Jahre prognostizieren die Studieninitiatoren weitere Mietpreissteigerungen insbesondere in den großen Studentenstädten.
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Baubranche: Bautipp: Vor dem Grundstückskauf erst zum Bauamt!

Die Vorgehensweise beim Erwerb eines Baugrundstücks hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Zukünftige Bauherren stehen zunächst vor der Herausforderung, ein freies Grundstück zu finden. Denn diese werden laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) heutzutage meistens über Bauträger und Investoren vermarktet. Die vorgegebenen Baupläne lassen zudem oftmals nicht mehr viel Raum für die eigenen Wohnideen.

Große Grundstücke mit abbruchreifen Nachkriegshäusern sind weitere oft angebotene Optionen für den Kaufinteressenten. Finanzierbar werden diese durch Aufteilen des Terrains in mehrere Bauparzellen und den Abriss des Altbaus. Interessenten sollten sich daher in jedem Fall vorab beim zuständigen Bauamt informieren und klären, was baurechtlich auf dem Grundstück erlaubt ist und was nicht.

Doch auch wenn ein passendes Grundstück gefunden wurde und es keinen Bebauungsplan gibt, entscheidet die zuständige Baubehörde über die geplanten Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund raten die Bauexperten, bereits vor dem Kauf eines Grundstücks einen Termin beim Bauamt zu machen und die eigenen Baupläne zu besprechen.
 
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Energieeffizienz: Wärmemonitor: Heizbedarf bei Mehrfamilienhäusern sinkt

In einer umfassenden Analyse hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) den Heizenergiebedarf von Mehrfamilienhäusern in Deutschland untersucht. Nach dem „Wärmemonitor 2015“ ist der gesamte Bedarf seit 2003 um rund 18 Prozent gesunken.

Besonders große Wohnungsunternehmen sorgen für den anhaltenden Sanierungstrend. Der Analyse zufolge sinkt der Energiebedarf von vollständig sanierten Gebäuden großer Wohnungsunternehmen mit mehr als 1.000 Wohnungen durchschnittlich um 36 Prozent. Dagegen ist der Energiebedarf vollsanierter Gebäude privater Kleininvestoren mit weniger als 21 Wohnungen um rund 18 Prozent geringer als der von unsanierten Gebäuden.

Ein Fazit des Wärmemonitors ist es, dass nicht nur die großen Sanierungsprojekte, sondern auch kleine Anbieter und private Eigentümer mehr unterstützt werden müssen, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erreichen zu können.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Ordentliche Kündigung gilt auch bei Mietnachzahlung

Der Bundesgerichthof bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass die Nachzahlung von Mietschulden zwar eine fristlose Kündigung wieder aufheben kann, die ordentliche Kündigung aber bestehen bleibt. Auch wenn der Mieter unverschuldet in Geldnot gerät, ist eine Entlastung bei ordentlichen Kündigungen schwierig zu erwirken (AZ VIII ZR 238/15).

Im vorliegenden Fall geriet ein Mieter zweier Wohnungen seit Mai 2014 in Zahlungsverzug. Nachdem er zunächst nur teilweise gezahlt hatte, wurde von August bis Oktober die komplette Miete nicht gezahlt. Als die Vermieterin im Oktober 2014 fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt hatte und eine Räumungsklage erwirkte, zahlte der Mieter innerhalb weniger Tage die gesamten Rückstände. Er argumentierte, dass er unverschuldet in Finanzierungsschwierigkeiten gelangt war.

Zwar entschied der Bundesgerichtshof, dass die fristgerechte Zahlung der Mietschulden die fristlose Kündigung aussetzen kann, die ordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen. Denn hierfür seien dem Gericht keine ausreichenden Beweise vorgelegt worden, die ein Fremdverschulden belegt hätten.
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