Mieten & Vermieten: Urteil: Neue Einbauküche in Mietwohnung muss über 10 Jahre abgeschrieben werden

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einer Mietwohnung nicht sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Diese Aufwendungen müssen über zehn Jahre abgeschrieben werden (AZ IX R 14/15).

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter Einbauküchen in drei Mietwohnungen erneuert und wollte die Kosten von 3.000 Euro pro Küche als Werbungskosten sofort absetzen. Das Finanzamt ließ jedoch lediglich die Kosten für den Herd- und Spülen-Einbau sowie die Elektrogeräte für den sofortigen Abzug zu. Für die Einbaumöbel dagegen setzte es eine Nutzungsdauer von 10 Jahren an.

Der Bundesfinanzhof ging sogar noch über den Beschluss des Finanzamtes hinaus und entschied, dass die Einbauküche mit allen einzelnen Elementen als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist und über zehn Jahre abgeschrieben werden muss.
©

Guter Rat: Rauchwarnmelder: Hausbesitzer müssen bis 2017 nachrüsten

Am 01. Januar 2017 tritt das neue Gesetz zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Kraft. Zum einen müssen Neubauten in allen Bundesländern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, zum anderen schreiben fast alle Kommunen die Nachrüstung in Altbeständen vor.

Zwar ist keine Kontrolle der ordnungsgemäßen Installation vorgesehen, doch sollten Hausbesitzer laut Verband Privater Bauherren e.V. nichts desto trotz ihrer Pflicht nachkommen, um einen sicheren Brandschutz zu gewährleisten. Bei der Auswahl sollten Hausbesitzer auf das Qualitätszeichen „Q“ sowie die DIN Angabe „EN 14604“ auf den Geräten achten.

Die Empfehlungen des VPB gehen sogar noch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus: Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten und im schlimmsten Falle Leben zu retten, raten die Experten dazu, alle Räume außer Bad und Küche mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
 
© Fotolia.de / peshkova

Marktdaten: Wohnungsmarkt: Leerstand sinkt bundesweit um drei Prozent

Die Wohnungsknappheit nimmt deutschlandweit weiter zu. Das hat der neue CBRE-Empirica-Leerstandindex gezeigt, für den rund 800.000 marktaktive Wohneinheiten im Jahr 2015 analysiert wurden. Nicht zu vermietende Wohnungen wurden aus der Untersuchung ausgenommen.

Laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) standen den Ergebnissen zufolge 4,5 Prozent der Wohnungen leer, rund drei Prozent weniger als im Vorjahr. Der niedrigste Leerstand wurde zudem in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München verzeichnet, in denen bezahlbare Wohnungen nur noch selten verfügbar sind.

Nach Schätzungen der Marktanalysten werden die prosperierenden Städte weiter wachsen und ländliche Regionen in den kommenden Jahren höhere Leerstände aufweisen. Vor diesem Hintergrund ist die Neuerschließung von Bauland in den Wachstumsregionen ein wichtiger Schlüssel zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland.
© Fotolia.de / ANDREASSCHULZE

Baubranche: Bautipp: Aufgepasst bei dem Begriff „bauseits“

Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, wenn es um das Vertragswerk eines Bauprojekts geht. Eigentümer lassen sich nach Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. aus Zeitdruck oder Unsicherheit immer wieder dazu verleiten, unklaren Formulieren im Bauvertrag nicht näher nachzugehen. Dies kann jedoch im Laufe des Bauprojekts unangenehme Folgen haben.

Ein Beispiel ist der Begriff „bauseits“, der bei vielen Baufirmen standardmäßig im Vertrag steht. Er suggeriert dem unerfahrenen Bauherrn, dass die Firma die entsprechenden Arbeiten übernimmt. Tatsächlich ist es aber umgekehrt: Steht die Formulierung „Wasserhaltung bauseits“ im Vertrag, muss der Bauherr im Falle von Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube dieses auf eigene Kosten Abpumpen lassen.

Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten, sich nicht von scheinbar günstigen Angeboten täuschen zu lassen, sondern das Vertragswerk genau zu studieren und optimalerweise einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der Fachbegriffe erklärt und im Sinne des Eigentümers mitverhandelt.
© Fotolia.de / roxcon

Energieeffizienz: Neue Allianz für klimaneutralen Wohngebäudebestand

Mit dem Ziel, die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen in der Praxis zu untersuchen und ihre Vorteile bekannt zu machen, hat der Bundesverband deutscher-Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) mit 10 weitere Unternehmen und Institutionen aus der Wohnungswirtschaft, Industrie und Forschung eine neue Allianz gegründet.

Die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, werden laut GdW nur erreicht werden können, wenn Maßnahmen stetig optimiert und die Kosten für Eigentümer und Mieter bei maximaler Energiesparleistung so niedrig wie möglich gehalten werden. Um Hausbesitzern hierzu umfassend Aufklärung zu bieten, analysiert die neue Allianz derzeit über 500 Mehrfamilienhäuser in Bezug auf die Spareffekte unterschiedlicher Technologien.

Darüber hinaus arbeitet man darauf hin, Eigentümern die Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Energieeffizienzmaßnahmen zu ermöglichen, die für sie das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet.
© Fotolia.de / diego1012

Mieten & Vermieten: Urteil: Eigenbedarf darf nicht auf Vorrat angemeldet werden

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass es für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs konkrete Gründe geben muss. Wird beispielsweise eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf für ein Familienmitglied ausgesprochen, muss dieses auch klare Absichten haben, in die Wohnung einzuziehen (AZ VIII ZR 300/15).

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin Schadensersatz verlangt, da sie den angemeldeten Eigenbedarf als vorgetäuscht ansah. Ihr Vermieter hatte angegeben, die Wohnung für seine pflegebedürftige Mutter zu benötigen und kündigte ihr zum 31.01.2012. Da die Mutter des Vermieters nie in die Wohnung eingezogen war und im November 2014 verstarb, beklagte die Mieterin, dass der Anspruch auf Eigenbedarf nie bestanden habe.

Nachdem das zuständige Amts- und Landgericht die Klage abgewiesen hatten, gab der Bundesgerichtshof nun aktuell der Mieterin recht. Dem Gericht zufolge muss ein konkretes Interesse an einer baldigen Nutzung der Eigenbedarfsperson bestehen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
© Fotolia.de / hywards

Baubranche: Mieter-Set: Stiftung Warentest entwickelt Ratgeber für das Mietverhältnis

In Deutschland wohnen derzeit über 35 Millionen Menschen zur Miete. Um Mietern und Vermietern bei der Lösung der häufigsten Auseinandersetzungen zu unterstützen, hat Stiftung Warentest in Zusammenarbeit mit Fachanwälten aktuell das „Mieter-Set“ entwickelt.

Denn leider kommt es immer häufiger zu rechtlichen Streitigkeiten im laufenden Mietverhältnis: Staffelmiete, Nebenkostenabrechnung oder Mängelanzeige sind dabei die meist genannten Themen. Auch die Anzahl der Mitbewohner, Lärmbelästigungen oder Haustiere sorgen immer wieder für Probleme.

Die neue Publikation hält die alle wichtigen Formulare, Musterschreiben und Hilfen für Konfliktfälle bereithält und ist ein wichtiger Ratgeber bei allen Fragen von Mietvertrag über Kaution bis Mieterhöhung und Kündigung. Heraustrennbare Formulare wie ein Lärm- oder Heizprotokoll sowie Meldungsformulare bei Mietmängeln sind zudem eine praktische Hilfe im Mieteralltag.
© Fotolia.de / Andy Dean Photography

Baubranche: Barrierefreies Wohnen: Für Senioren sind andere Kriterien wichtig

Bei der Wohnungssuche spielt die Barrierefreiheit für Senioren eine untergeordnete Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle TAG-Studie, die sich mit der Thematik „altersfreundliche Konzepte zum selbstbestimmten Wohnen“ befasst hat. Hierfür wurden in Kooperation mit der TU Darmstadt deutschlandweit 2.000 Mieter im Alter von über 65 Jahren befragt.

Die Ergebnisse haben gezeigt, dass lediglich 10 Prozent der Befragten Wert auf eine altersgerechte Wohnung legen. Zwar wird Barrierefreiheit aufgrund der demographischen Entwicklungen immer wichtiger, dennoch sind es laut Studie andere Themen, die ältere Menschen in ihrer Entscheidung beeinflussen. So sind gute Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote sowie ein Balkon oder Terrasse viel wesentlichere Faktoren für die Entscheidungsfindung.

Darüber hinaus hat die Studie gezeigt, dass sich 50 Prozent der Großstädter durch ihre Miete finanziell stark belastet sieht. Auch die Nebenkosten werden von jedem Dritten Studienteilnehmer als überdurchschnittlich hoch angesehen.
© Fotolia.de / luther2k

Baubranche: Bautipp: Baugrund vor Planung begutachten lassen!

Für eine effiziente und nachhaltige Planung müssen alle wichtigen Informationen über den Baugrund vorliegen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell hin. Nur wer alle Details des Bodens kennt, kann den Keller oder die Bodenplatte sicher planen und technisch sauber konstruieren.

Zwar schließen laut VPB viele Bauunternehmen ein Baugrundgutachten mit in die Vertragsleistungen mit ein, doch reicht dies oftmals nicht aus. Wichtig ist es, das Gutachten vor der eigentlichen Planung durch einen unabhängigen Sachverständigen zu erstellen, denn nur so kann die Ausführung des Unterbaus und somit die Kosten seriös eingeschätzt werden.

Sind die Konstruktionspläne dagegen schon fertig bevor die Gutachtenergebnisse vorliegen, können Zusatzkosten entstehen, wenn der Boden während des Baus Besonderheiten aufweist, die neue Pläne, Material und Arbeitszeit erfordern.
© Fotolia.de / roxcon

Energieeffizienz: Neuer Leitfaden: BSW Solar informiert zum Thema Mieterstrom

In den vergangenen Jahren hat sich der Begriff Mieterstrom immer mehr im Energiemarkt etabliert. Hierbei wird elektrische Energie in dezentralen Stromerzeugungsanlagen erzeugt und direkt vor Ort durch die Mieter bzw. Eigentümer in größeren Gebäuden verbraucht.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) hat aktuell einen kostenlosen Leitfaden zum Thema Mieterstrom veröffentlicht, um Mietern und Vermietern einen umfassenden Überblick zur Verfügung zu stellen. Auf rund siebzig Seiten stellt die Publikation Beispiele verschiedener Geschäftsmodelle mit solarem Mieterstrom vor und informiert ebenfalls über Mieterstromförderungsprogramme.

Das Potenzial ist laut Schätzungen des Solar- und Speicherverbands groß: Rund vier Milliarden Kilowattstunden Solarstrom könnten Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern bereits mittelfristig pro Jahr erzeugen. Der von den Energieexperten Dr. Harald Will und Fabian Zuber verfasste Mieterstrom-Leitfaden kann unter www.sonneteilen.de kostenlos heruntergeladen werden.
© Fotolia.de / zstock