Facility Management: Urteil: Jahresabrechnung unter Vorbehalt nicht zulässig

Das Amtsgericht Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Jahresabrechnungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die unter Vorbehalt noch anzunehmender Änderungen genehmigt wurden, nichtig sind (AZ 39 C 295/15).

Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft von einem Mitglied verlangt, Nachzahlungen aus den Jahresabrechnungen 2012 bis 2014 zu leisten. Die Abrechnung für 2014 war allerdings unter Vorbehalt beschlossen worden, da noch Änderungen zu erwarten waren. Ein Mitglied weigerte sich jedoch, die Zahlungen zu tätigen.

Das zuständige Gericht gab dem Eigentümer Recht. Wird eine Jahresabrechnung unter Vorbehalt genehmigt, ist diese nicht zulässig und stellt auch keine Grundlage für daraus resultierende Fälligkeiten dar. Die Nachzahlungen für 2012 und 2013 muss der Eigentümer jedoch leisten.
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Steuern & Finanzierung: Baufinanzierung: Stiftung Warentest nennt die besten Anbieter 2016

Nach wie vor bewegen sich die Zinsen für Immobilienkredite auf historisch niedrigem Niveau – trotzdem lohnt sich der Vergleich, meint Stiftung Warentest und stellt die besten Banken, Versicherer und Vermittler von insgesamt 76 Instituten in ihrer Januar-Ausgabe vor.

Rund 30.000 Euro können laut den Testern zwischen dem günstigsten und dem teuersten Finanzierungsangebot liegen. Die günstigsten Tarife hat der Vergleich bei Banken oder Kreditvermittlern festgestellt, die ausschließlich oder teilweise Immobilienkredite anderer Institute über Online-Plattformen anbieten. Banken mit eigenen Finanzprodukten liegen beim Ranking auf den hinteren Plätzen – darunter auch etablierte Anbieter wie Deutsche Bank oder Postbank.

Besonders hervorgetan haben sich die Hypovereinsbank, die Kreditvermittler Enderlein und Planethyp, die Santander Direkt Bank sowie die Targobank. Der ausführliche Test Immobilienkredite ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de/top-baufinanzierer abrufbar.
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Marktdaten: Was die Wohnimmobilienkreditrichtlinie wirklich bedeutet

Vor knapp einem halben Jahr ist die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in Kraft getreten. Die Neuregelung wurde insbesondere dafür kritisiert, jungen Familien den Zugang zu Baufinanzierungen zu erschweren. Auch Menschen über 60 sollen durch die neue Richtlinie benachteiligt werden.

Eine aktuelle Auswertung von Europace hat nun aber gezeigt, dass sich das Finanzierungsvolumen sowohl bei den 18-30jährigen als auch bei den 30-40jährigen erhöht hat. Eine Benachteiligung junger Familien kann den Daten zufolge also ausgeschlossen werden. Bei den über 60jährigen sieht es dagegen anders aus: Hier stellte Europace einen Rückgang des Finanzierungsvolumens um 12,1 Prozent fest.

Wer beispielsweise altersgerecht umbauen will. Kann laut den Analysten aufgrund der neuen Richtlinie Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe bekommen: Eine detaillierte Auswertung der Altersgruppe hat gezeigt, dass fast jeder fünfte zwischen 60 und 70 aufgrund der WIKR keinen Kredit erhalten hat. Vor diesem Hintergrund fordern Experten, die Richtlinie dringend zu ändern, um Benachteiligungen bestimmter Bevölkerungsgruppen in Zukunft auszuschließen.
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Baubranche: Bautipp: Bauaufgabe genau definieren!

Als Auftraggeber sind Bauherren von Anfang an für die Definition der Bauaufgabe zuständig. Das bedeutet, sie legen fest, was gebaut werden soll. Ohne eine klare Definition der Bauaufgabe kann sich der Hausbau verzögern und Arbeiten nicht planungsmäßig verlaufen, weiß der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

Vor diesem Hintergrund können Bauherren auf die DIN 18205 zurückgreifen, die bei individuellen Bedarfsplanungen hilfreich sein kann. Sowohl bei Großprojekten, als auch bei kleineren Ein- oder Zweifamilienhäusern werden hierdurch unter anderem die Anzahl der Flächen und Räume, Qualität und Ausstattung oder Schall- und Wärmeschutz festgelegt.

Wurde die Bauaufgabe nicht klar definiert und finanzielle Limits nicht eigenhalten, kann das eigene Bauprojekt schnell aus dem Ruder laufen. Der VPB empfiehlt insbesondere Bauherren mit überschaubaren Baubudgets, sich ausreichend Zeit für die Formulierung der Bauaufgabe zu nehmen.
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Energieeffizienz: EEG-Nachbesserungen: Branche sieht Photovoltaik wieder im Aufwind

Wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) aktuell mitteilt, lohnt es sich für Verbraucher wieder, in Sonnenenergie zu investieren. Hintergrund sind die jüngsten Nachbesserungen am EEG 2017, die Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedet wurden.

Für 2017 erwartet der Verband erstmals seit fünf Jahren wieder ein spürbares Wachstum der installierten Solarstromanlagen und Speicher. Anreize geben verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und mehr Sicherheit für Investitionsprojekte. Die nach wie vor guten Finanzierungskonditionen schaffen zudem eine solide Basis für profitable Renditen.

Bereits über 1,5 Millionen Solarstromanlagen sind bereits deutschlandweit installiert, die rund sieben Prozent des gesamten Strombedarfs decken. Doch laut BSW müssen auch in Zukunft die Ausbauziele angebhoben und Wachstumsbremsen gelöst werden, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Das neue Gesetz tritt Anfang 2017 in Kraft.
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Facility Management: Urteil: Einsichtsrecht gilt nur für vorhandene Unterlagen

Das Landesgericht Frankfurt entschied in einem aktuellen Urteil, dass Wohnungseigentümer zwar Anspruch auf Dokumenteneinsicht haben, dieser aber nur für vorhandene Unterlagen besteht. Müssen Unterlagen erst beschafft werden, muss dies über eine separate Klage auf Auskunft erfolgen (AZ 2-13 S 48/14).

Im vorliegenden Fall war die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) per Anerkennungsurteil dazu verpflichtet worden, einem Wohnungseigentümer Einsicht in Buchhaltungsunterlagen zu gewähren. Dieser verlangte jedoch darüber hinaus Einsicht in weitere Dokumente, die der Verwalterin nicht vorlagen.

Das Gericht entschied nun aktuell, dass die Verwalterin ihrer Pflicht zur Vorlage der Unterlagen nachgekommen ist. Da im vorangegangenen Anerkennungsurteil von „Buchhaltungsunterlagen“ und nicht von „sämtlichen“ Unterlagen die Rede war, ist die Bereitstellung der vorliegenden Dokumente ausreichend gewesen.
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Steuern & Finanzierung: Doppelte Haushaltsführung: Nicht immer steuerlich absetzbar

Wie der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS) aktuell mitteilt, können Verbraucher die doppelte Haushaltsführung nicht immer steuerlich geltend machen. Grundsätzlich gilt: Wer aufgrund eines weit entfernten Arbeitsplatzes eine zweite Wohnung unterhält, kann steuerliche Vorteile nutzen.

Liegen beide Wohnungen allerdings in der gleichen Großstadt, sind Fahrtzeiten von etwa einer Stunde durchaus zumutbar. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, nachdem ein Arbeitnehmer die doppelte Haushaltsführung in seiner Steuererklärung geltend machen wollte (AZ 7 K 7366/13).

Erschwerend kam noch hinzu, dass eine Nachprüfung der Fahrtzeiten deutlich kürzer ausfielen als vom Arbeitnehmer angegeben. Den Richtern zufolge sei eine Fahrzeit von 37 Minuten mit dem Auto bzw. 57 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchaus noch im Rahmen einer zumutbaren Wegezeit.
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Marktdaten: Metropolen im Fokus: Immobilienpreise steigen weiter

Den Marktanalysten von Feri Eurorating Services zufolge steigen die Preise für Immobilien deutschlandweit weiter an. Auch auf den globalen Märkten ist ein Ende des Trends nicht in Sicht. Anzeichen einer Immobilienblase sehen die Experten jedoch noch nicht.

Insgesamt 20 Länder hat das Ratingunternehmen auf eine mögliche Marktüberhitzung untersucht. Dem deutschen Immobilienmarkt bescheinigen die Experten Stabilität, obwohl tendenziell das Risiko für eine Überhitzung gestiegen ist. Hierbei wird allerdings zwischen den einzelnen regionalen Märkten sowie städtischen und ländlichen Gebieten differenziert. In Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg ist die Gefahr einer Überbewertung demnach am größten.

Den Marktexperten zufolge ist es insbesondere in Deutschland wichtig, Wachstums- und Schrumpfungsregionen in der Betrachtung zu trennen, ebenso wie Mietimmobilien und Eigentum auseinander zu halten und Single- von Familienhaushalten zu unterscheiden.
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Baubranche: Bautipp: Schallschutz von Anfang an mit einplanen

Der Schallschutz gehört zu den wichtigsten Planungselementen bei einem Bauprojekt, denn Lärm und Nebengeräusche können erheblich den Wohnalltag beeinflussen. Laut Verband Privater Bauherren e.V. reicht daher ein Schallschutz nach DIN 4109 nicht aus, der oftmals in Verträgen von Schlüsselfertighaus-Anbietern enthalten ist und lediglich die Mindestanforderungen beschreibt.

Doch insbesondere in Reihenhäusern oder Doppelhaushälften gewährleistet nur ein nachhaltiger Schallschutz die gewünschte Privatsphäre in den eigenen vier Wänden. Mehrere Gerichtsentscheide vergangener Jahre haben sogar einen verbesserten Schallschutz gefordert als ihn die DIN Norm vorschreibt. Die Auswahl der Baumaterialien spielt hierbei laut VPB eine wichtige Rolle: Je schwerer die Materialien sind, desto größer der Lärmschutz.

Als Beispiel nennen die VPB-Experten die Dicke der Zimmerdecken: Nur wenige Zentimeter mehr als die oftmals bei Fertigbau-Unternehmen verwendeten 18 Zentimeter bieten bereits einen verbesserten Schallschutz. Eine Trittschallmatte unter dem Estrich sorgt für eine weitere Lärmeindämmung. Vor diesem Hintergrund sollten Bauherren stets auf einem erhöhten Schallschutz bestehen und diesen im Vertrag verhandeln. Darüber hinaus sollten die Schallschutznachweise mitsamt allen Bauunterlagen zu Beginn des Projektes dem Bauherren zur Kontrolle vorliegen.
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Energieeffizienz: Solarthermie: Jetzt planen und optimal nutzen

Heizen mit Sonnenenergie liegt im Trend. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) aktuell bekannt gibt, können mit Hilfe von Solarthermie bis zu 40 Prozent der jährlichen Heizkosten eingespart werden. Der optimale Zeitpunkt für einen Umstieg ist den Branchenexperten zufolge die kalte Jahreszeit, denn von der Planung bis zur Umsetzung kann es mehrere Wochen dauern.

Viele Eigentümer setzen mittlerweile auf Solarthermie, um sich von herkömmlichen Energiequellen unabhängiger zu machen und um Heizkosten zu sparen. Doch nicht nur die Wirtschaftlichkeit macht die Anschaffung für viele Verbraucher attraktiv: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) etwa unterstützt die Anschaffung dieser Technologie zur Heizungsunterstützung bzw. der Kombination aus Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bei Bestandsbauten je nach Größe mit 2.000 bis 5.600 Euro.

Wer also bereits im Winter plant, kann in den Frühjahrs- und Sommermonaten von der Kraft der Sonnen profitieren. Sogar ab Februar sind die Einstrahlungswerte einer solarthermischen Anlage bereits so hoch, dass die Kostenersparnis deutlich erkennbar wird.
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