Energieeffizienz: Effizienzlabel-Pflicht: Hausbesitzer bleiben laut Umfrage skeptisch

Seit dem 1. Januar 2017 ist das 2016 eingeführte Effizienzlabel für ältere Heizungsanlagen Pflicht. Konkret bedeutet dies, dass Bezirksschornsteinfeger nach der Feuerstättenschau Heizungsanlagen älter als 15 Jahre mit einem Label versehen müssen, das Auskunft über den Energieverbrauch gibt.

Eigentümer sollten durch die Klassifizierung zum Austausch der Altgeräte motiviert werden, so lautete der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Oktober 2015. Eine aktuelle Umfrage der Beratungsgesellschaft co2online unter 300 Handwerkern hat jedoch ergeben, dass 64 Prozent der Hauseigentümer dem Label gleichgültig gegenüberstehen. 22 Prozent lehnen dieses sogar ab.

Ein weiteres Fazit der Umfrage: 72 Prozent der Handwerker gaben an, dass der Aufwand für das Ausstellen des Labels bislang größer ist als der wirtschaftliche Nutzen durch zusätzliche Aufträge. Verbraucher müssten besser über das Label informiert und auf Optimierungsmaßnahmen hingewiesen werden.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Für pünktliche Mietzahlung reicht der Überweisungsbeleg

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für eine rechtzeitige Mietzahlung ausreicht, wenn der Mieter die Überweisung bis zum dritten Werktag des Monats erteilt hat. Der Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter ist demnach nicht ausschlaggebend. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind vor diesem Hintergrund für unwirksam erklärt worden (AZ VIII ZR 222/15).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin nach Kündigung die Räumung ihrer Wohnung verlangt, da die Miete ihrer Meinung nach nicht pünktlich eingegangen war. Die Mieter zahlten die Miete jeweils zum dritten Werktag des Monats bar bei ihrer Bank ein und wiesen das Geld an. Der Betrag ging dementsprechend nach dem dritten Werktag bei der Vermieterin ein.

Der BGH entschied nun zugunsten der Mieter und erklärte die Kündigung für unzulässig. Für eine rechtzeitige Mietzahlung reicht die Leistungshandlung bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus – im aktuellen Fall bedeutet dies der Überweisungsauftrag durch den Vermieter.
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Guter Rat: Einbruchschutz: Einfache Verhaltensregeln sichern die Immobilie

In den dunklen Wintermonaten schlagen Einbrecher am häufigsten zu. Entgegen der gängigen Annahme, dass Hauseinbrüche häufig nachts passieren, geht aus dem GDV Einbruchreport 2015 hervor, dass fast die Hälfte die Einbrüche zwischen 10 und 18 Uhr geschehen. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Sicherheitsexperten der bundesweiten Initiative für aktiven Einbruchsschutz „Nicht bei mir!” Hauseigentümern, sich mit einfachen Verhaltensregeln und der richtigen Technik gegen Einbrecher zu schützen.

Denn mit der richtigen Sicherheitstechnik können 42 Prozent aller Einbruchsversuche verhindert werden, teilt die Initiative weiter mit. Zudem sollte Anwesenheit vorgetäuscht werden, um Einbrüchen vorzubeugen. Hierbei helfen beispielsweise Zeitschaltuhren, die Licht automatisch an- und ausschalten. Wichtig ist es außerdem, bei Abwesenheit alle Fenster und Türen abzuschließen. Verstärkte Schlösser und Fensterbeschläge, Bewegungsmelder und Alarmanlagen sind weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit.

Besonders gefährdet sind Einfamilienhäuser am Ortsrand, die verdeckt erreicht werden können. Doch auch kleinere Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sollten ausreichend gesichert werden. Mehr Informationen finden Sie auf www.k-einbruch.de.
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Steuern & Finanzierung: Erbrecht: Kosten um Immobilienstreit nicht steuerlich absetzbar

Immobilien sind immer wieder Bestandteil von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen zwei Erbparteien. Zum Leidwesen der Erben sind die hohen Prozesskosten laut aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofes steuerlich nicht absetzbar, wie der LBS-Infodienst Recht und Steuer mitgeteilt hat (AZ VI R 70/14).

In einem komplizierten Verfahren hatten zwei Erbinnen um die Eigentumsanteile an einem Zweifamilienhaus gestritten. Das Gericht sollte anschließend darüber entscheiden, ob es sich um zwangsläufig entstandene Aufwendungen gehandelt hat. Denn nur, wenn sich der Steuerpflichtige den Kosten aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entziehen kann, können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Zwangsläufigkeit wies der Bundesfinanzhof nun aktuell zurück. Laut Gericht gab es keinen Grund zur Annahme, dass eine Existenzgrundlage gefährdet war oder lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr befriedigt werden konnten.
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Baubranche: Bautipp: Frühzeitig an Barriereabbau denken!

Der Umbau für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter sollte frühzeitig und im Detail geplant werden.  Nach Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) unterschätzen viele Bauherren jedoch die Kosten für Unterhalt und Umbau ihrer Immobilie. Der ideale Zeitpunkt für eine Planung ist den Bauexperten zufolge zwei oder drei Jahre vor Renteneintritt.

Mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen wird festgelegt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden. Nur wer frühzeitig plant, kann von KfW-Mitteln profitieren, die 2016 beispielsweise für Einbau von Sicherheitstechnik zur Verfügung standen. Zwar waren die Fördertöpfe aufgrund der hohen Nachfrage bereits im Sommer leer, doch sind in der Haushaltsdebatte für 2017 wieder neue Zuschüsse vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der VPB Immobilienbesitzern, sich frühzeitig und in aller Ruhe beraten zu lassen. Ist die Planung abgeschlossen, kann das Bauprojekt zügig umgesetzt werden, wenn neue Fördermittel wieder zur Verfügung stehen.
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Leben & Wohnen: Studie: Haus und Grund veröffentlicht Müllgebührenranking 2016

In einer aktuellen Studie hat der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Haus und Grund die Kosten für Müllgebühren in den 100 größten Städten in Deutschland analysiert. Dabei stellten die Marktexperten deutliche Preisunterschiede fest und fordern die Kommunen auf, ihre Gebührenordnungen zu ändern.

Verglichen wurden die Müllabfuhrgebühren für eine vierköpfige Familie unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und Serviceumfangs. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass 600 Euro Differenz zwischen der günstigsten und der teuersten Stadt liegen. Die preisgünstigsten Städte sind dem Ranking zufolge Flensburg, Chemnitz und Nürnberg.

Da Müllgebühren bis zu zehn Prozent der Wohnnebenkosten ausmachen können, sieht Haus und Grund großes Einsparpotenzial für Mieter und Eigentümer.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Erleichterung für Eigenbedarfskündigung

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Vermietern bei Eigenbedarfskündigung gestärkt. Meist scheitern diese aufgrund von Formalitäten, die Vermieter nicht eingehalten haben (AZ VIII ZR 232/15).

Im vorliegenden Fall hatte eine GbR als Subunternehmen eines Gesellschafters wegen Eigenbedarfs gekündigt. Dabei war versäumt worden, den Mietern eine vergleichbare Alternativwohnung anzubieten. In erster Instanz stimmten die Richter den Mietern zu.

Nun korrigierte der BGH dieses Urteil und entschied, dass eine Verletzung der Anbietpflicht keine Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge hat. Mieter haben stattdessen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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Leben & Wohnen: Smart Home: Eine Million intelligente Haushalte bis 2020

Wohnen wird intelligent. Was zunächst mit einem Nischenmarkt begann hat sich im Laufe der Jahre zu einem etablierten Wohntrend entwickelt, der laut dem Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte kurz vor dem Durchbruch steht.

Smart Homes bedeuten vor allem mehr Wohnkomfort durch modernste Techniken. So lässt sich beispielsweise die Heizung von unterwegs einstellen, Sicherheitskameras können gecheckt oder Fenster und Türen aus der Ferne geöffnet oder geschlossen werden. Intelligente Haushaltsgeräte sollen zudem künftig viele Tätigkeiten erleichtern und sogar Strom sparen. Besonders für das selbstbestimmte Wohnen im Alter sehen Marktexperten großes Entwicklungspotenzial.

2020 soll sich die Anzahl der Smart Homes nach aktueller Marktprognose mehr als verdreifachen. Stellt die Politik heute die richtigen Weichen und schafft Anreize für Investitionen, könnte die Millionen-Marke bereits 2018 erreicht werden.
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Marktdaten: Immobilienboom: Baugewerbe mit Umsatzrekord

Mit insgesamt 6,8 Milliarden Euro Umsatz verzeichnet das Baugewerbe den besten Oktober seit 15 Jahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, stieg das Umsatzvolumen im Vorjahresvergleich um 0,3 Prozent. Ein höherer Wert wurde zuletzt 1999 mit 7,6 Milliarden Euro Umsatz verzeichnet.

Auch der Auftragseingang erhöhte sich von September bis Oktober um 10,1 Prozent. Mit Blick auf das Vorjahr stiegen die Zahlen sogar um 21,6 Prozent. Insgesamt rechnet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) mit einem Gesamtumsatz von 110 Milliarden Euro für das Jahr 2016.

Auch in Zukunft soll sich der Aufwärtstrend laut Branchenexperten weiter fortsetzen, denn die Auftragsbücher sind gut gefüllt und die Nachfrage nach Wohnraum insbesondere in Ballungsgebieten steigt stetig an.
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Steuern & Finanzierung: Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen steuerlich absetzbar

Dass Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen unter gewissen Bedingungen steuerlich absetzbar sind, ist Immobilieneigentümern weitestgehend bekannt. Doch auch in der Streu- und Winterdienstpflicht gibt es eine für Hausbesitzer relevante Neuerung, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit.

Konnte bislang nur das Schneeschippen auf dem eigenen Grundstück bei der Steuer geltend gemacht werden, wurde die Regelung nun auch für öffentlich zugängliche Straßen und Wege erweitert. Verpflichtet beispielsweise eine Gemeinde Anwohner, die Gehwege vor ihren Grundstücken schnee- und eisfrei zu halten, können Dienstleister mit den Arbeiten beauftragt werden. Die Rechnung kann anschließend bei der Steuer geltend gemacht werden, sofern sie ordnungsgemäß erstellt, per Überweisung bezahlt wurde und die Lohnkosten ausweist.

Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten. Und die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), sollte jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen.
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