Steuern & Finanzierung: Immobilienkredite: EZB belässt Leitzins bei 0 Prozent

Trotz steigender Inflationsraten im europäischen Raum bleibt die Europäische Zentralbank (EZB) bei ihrer Entscheidung, den Leitzins bei null Prozent zu belassen. Für Immobilienkäufer bedeutet die Fortführung dieser Finanzpolitik weitere günstige Kredite für ihre Finanzierungspläne.

Laut Interhyp AG sollten sich die Konditionen für beispielsweise 10-Jahres-Darlehen auf rund 1,4 Prozent einpendeln. Für die kommenden Wochen geht das Bauzins-Trendbarometer von gleichbleibenden Finanzierungsbedingungen für Hauskäufer aus. Höhere Zinsen werden erst mittel- bis langfristig prognostiziert.

Die Interhyp-Marktexperten raten Kreditnehmern vor diesem Hintergrund, ihre Finanzierung auf eine solide Basis zu stellen. So minimieren hohe Tilgungsraten von mindestens drei Prozent das Risiko, bei einer Anschlussfinanzierung höhere Zinsen in Kauf nehmen zu müssen.
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Facility Management: Urteil: WEG muss Aufzugseinbau zustimmen

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Wohnungseigentümer nur dann einen Aufzug einbauen darf, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung gegeben haben. Dies gilt auch, wenn er die Kosten für die Installation selbst übernehmen will (AZ V ZR 96/16).

Im vorliegenden Fall hatten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Installation eines Aufzugs gestritten. Ein 80jähriger Eigentümer wollte diesen einbauen lassen, um eine Wohnung im fünften Stock besser erreichen zu können. Neben den altersbedingten Einschränkungen würde der Aufzug ebenfalls die Betreuung seiner behinderten Enkeltochter wesentlich erleichtern. Die anderen Mitglieder lehnten dies jedoch mehrheitlich ab.

Der Bundesgerichtshof stimmte nun aktuell den anderen Eigentümern zu, da eine einheitliche Zustimmung für den Einbau erforderlich ist. Der Aufzug wäre ein erheblicher Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, wohingegen eine Rollstuhlrampe oder ein Treppenlift geduldet hätte werden müssen.
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Steuern & Finanzierung: Prognose: Wohneigentum bleibt erschwinglich

Die Preise für Immobilien werden im Jahr 2017 laut Deutsche Bank Research weiter stabil bleiben. Die Marktexperten gehen zwar davon aus, dass die Hypothekenzinsen aufgrund der gestiegenen US-Zinsen etwas anziehen werden, Häuser und Wohnungen sollten jedoch auch weiterhin erschwinglich bleiben.

Denn die positive Einkommensdynamik sowie niedrige Bauzinsen kompensieren das leicht steigende Hypothekenzinsniveau und wachsende Immobilienpreise. Nichts desto trotz gibt es einkommensabhängige Unterschiede: Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft Köln (DIW) sind Haushalte mit geringen Einkommen nur schwer in der Lage, in Wohneigentum zu investieren.

Rund 300.000 Baugenehmigungen wurden laut Deutscher Bank zwischen Januar und Oktober 2016 in Wohnraum umgesetzt. Allerdings übersteige die Nachfrage mit 350.000 Wohnungen pro Jahr weiterhin das Angebot.
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Politik & Wirtschaft: Grundstücksbewertung: Neue Bemessung soll mehr Rechtssicherheit schaffen

Wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland aktuell mitteilt, soll die Grundstücksbewertung modernisiert werden und damit das 1935 eingeführte System der Einheitswerte ablösen. Das neue Bewertungsziel soll dabei nicht der Verkehrswert, sondern der Kostenwert werden, der das Investitionsvolumen abbildet.

Dieses Investitionsvolumen soll künftig als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit gelten. Das neue Verfahren wird weitestgehend automatisiert ablaufen und mit den verschiedenen Behörden verbunden sein. Ausgenommen von der Reform bleiben Grundstücke in der Land- und Forstwirtschaft, bei denen der Ertragswert das Bewertungszeil bleibe.

Der von Bundesrat eingebrachte Entwurf soll als rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage dienen. Haus und Grund hatte den Beschluss allerdings kritisiert: Eigentümern würde durch das neue Modell eine enorme bürokratische Last aufgebürdet werden. Zudem könnten die Wohnkosten weiter steigen und somit eine Zusatzbelastung darstellen.
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Leben & Wohnen: Lüftungsanlagen: System muss zum Haus passen

Zu einer nachhaltigen Hausmodernisierung gehört laut Verband Privater Bauherren e.V. ein umfassendes Lüftungskonzept. Ein System gemäß DIN 1946 stellt vor diesem Hintergrund sicher, dass ein ausreichender Luftwechsel im abgedichteten Haus reibungslos funktioniert.

Die technische Be- und Entlüftungsanlage ist laut VPB zwar gesetzlich nicht explizit vorgeschrieben, aber viele Hauseigentümer entscheiden sich im Rahmen einer energieeffizienten Sanierung für ein neues System. Wichtig dabei ist es, dass die Anlage zum Haus passt und alle Räume reibungslos belüftet.

Aus hygienischen Gründen sollten die Anlagen etwa alle sechs Monate gewartet und Filter ausgetauscht werden. Dies können entweder Handwerksbetriebe oder auch versierte Heimwerker in Eigenregie übernehmen.
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Energieeffizienz: Solarstromspeicher: Seit Januar stehen wieder Fördermittel bereit

Seit dem 1. Januar 2017 können Hauseigentümer wieder Anträge auf staatliche Förderungen für die Installation von Solarstromspeichern stellen. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. aktuell bekannt gibt, rechnet die Bundesregierung mit einer steigenden Nachfrage, da die Installation eines Heimspeichers heute rund 40 Prozent weniger kostet als noch 2013.

Zum einen können Eigentümer mit dem Programm (KfW 275) einen zinsgünstigen Kredit sowie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 19 Prozent beantragen. Letzterer gilt allerdings nur für das Batteriespeichersystem und kann nicht für die Photovolthaikanlage berücksichtigt werden.

Verbrauchern rät BSW, nicht all zu lange mit dem Antrag zu warten, da der Zuschuss ab Juli 2017 bereits wieder auf 16 Prozent gesenkt wird und die Fördermittel begrenzt sind. Im vergangenen Jahr konnten Hausbesitzer bereits im Herbst keine Anträge mehr stellen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Mieter darf Garten-Spielhaus aufstellen

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Flensburg, dass das Aufstellen eines Kinder-Spielhauses zur zulässigen Nutzung des Gartens eines Mietshauses gehört. Im Mietvertrag wurde keine entsprechende Regel verfasst (AZ 69 C 41/15).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihrer Mieterin verlangt, ein Spielhaus zu entfernen, das in dem zugehörigen Garten aufgestellt worden war. Sie war der Ansicht, dass dies die ordnungsgemäße Nutzung des Gartens übersteige. Die Mieterin weigerte sich, der Forderung nachzukommen.

Das Gericht wies die Klage ab, da aus dem Mietvertrag kein Anspruch auf Beseitigung eines Spielhauses hervorgeht. Hierbei handelt es sich laut Urteil nicht um eine bauliche Veränderung der Mietsache, sondern um eine zeitlich begrenzte Umgestaltung des Gartens, die problemlos wieder beseitigt werden kann.
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Leben & Wohnen: Ausnahme beim Winterdienst: Nicht jedes Glatteis muss beseitigt werden

Grundsätzlich gilt bei Glatteis: Grundstückseigentümer müssen ihre Verkehrssicherungspflicht einhalten und dafür Sorge tragen, dass Stolperfallen und Gefahrenstellen beseitigt werden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hat allerdings gezeigt, dass nicht jede Stelle mit Glatteis entdeckt werden muss (AZ 2 U 8/07).

Im vorliegenden Fall hatte eine Zeitungszustellerin geklagt, da sie am frühen Morgen auf Glatteis ausgerutscht war und sich schwere Verletzungen zugezogen hatte. Der Verkehrssicherungspflichtige hatte ihrer Ansicht nach dafür sorgen müssen, dass die Anliegerstraße frei von Eis und Schnee ist. Sie verlangte Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Brandenburg lehnte die Klage allerdings ab. Zwar sei der Winterdienst grundsätzlich zu erfüllen, jedoch war in diesem Fall die Glatteisstelle lediglich einen Meter breit und die Ortung und Beseitigung dem Grundstückseigentümer nicht zumutbar.
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Marktdaten: Haussanierung: Quote deutlich höher als angenommen

Der Wohnungseigentümerverband Haus und Grund Deutschland teilt aktuell mit, dass die Anzahl der energetisch sanierten Wohngebäude deutlich höher ausfällt als bisher angenommen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hatte zuvor festgestellt, dass über 80 Prozent der Wohneinheiten privaten Einzeleigentümern gehören, die eher kleinere Investitionen aus eigener Tasche bezahlen.

Vor diesem Hintergrund kritisiert Haus und Grund, dass Sanierungsschritte derzeit nicht gemessen werden und demnach nicht als politische Zielvorgabe geeignet sind. In politischen Debatten wird eine Sanierungsrate von einem Prozent unterstellt, die auf Daten des BBSR aus den Jahren 2005 bis 2008 stammen und eben diese kleineren Maßnahmen wie Heizungsmodernisierungen nicht berücksichtigen.

Die Forderung von einer Verdopplung der Sanierungsrate hält Haus und Grund für unbegründet. Die Quote sei wahrscheinlich schon längst erreicht und der Druck auf Hauseigentümer nicht zu rechtfertigten.
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Guter Rat: Wohneigentum: Nicht unbesehen kaufen!

Aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage konzentrieren sich private Investoren seit Jahren zunehmend auf Eigentumswohnungen in Ballungsgebieten. Doch ob der Kauf einer Wohnung tatsächlich eine gute Investition ist, hängt laut Verband Privater Bauherren (VPB) nicht allein von der boomenden Lage ab.

Auch der Zustand des Gemeinschaftseigentums sowie die Vermögensverhältnisse der einzelnen Eigentümer und die Seriosität der Verwaltung können eine entscheidende Rolle in der Wertigkeit der Immobilie spielen. Um all diese Kriterien beurteilen zu können, sollten Kaufinteressenten die Anlage mit Unterstützung von unabhängigen Sachverständigen beurteilen und ebenfalls die Verwalterprotokolle durchgehen.

Doch laut VPB verlassen sich viele Kaufinteressenten lediglich auf ihr Bauchgefühl und allgemein bekannte Lageinformationen. Doch nur wer die betreffende Region gut kennt und auch zukünftige Marktentwicklungen berücksichtigt, kann eine fundierte Aussage zur weiteren Wertentwicklung geben.
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