Guter Rat: Mietpreisbremse: Online-Vergleich nicht immer seriös

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund empfiehlt aktuell, nicht vorschnell auf Anschreiben von Online-Anbietern zu reagieren, die einen angeblichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse aufzeigen. Laut den Marktexperten gibt es derzeit vermehrt Unternehmen, die einen Vermieter ohne Rechtsgrundlage rügen.

Das Geschäftsmodell der Anbieter: Es wird überprüft, ob die vereinbarte Miete im Rahmen der Mietpreisbremse liegt. Bei Abweichung wird ein entsprechendes Anschreiben verfasst und der sogenannte Gesetzesverstoß beim Eigentümer angemahnt. Wie unseriös die Anbieter teilweise vorgehen, benennt Haus und Grund anhand eines Beispiels, bei dem ein Anbieter eine Überprüfung in Dortmund anbietet. Allerdings wurde die Mietpreisbremse hier noch nicht eingeführt.

Eigentümer, die ein solches Schreiben erhalten, sollten sich daher erst einmal Rat bei einem Mietrechtsexperten einholen und keine voreiligen Schritte unternehmen. Denn ob wirklich ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt, muss im Rahmen des Gesetzes in jedem Einzelfall genau überprüft werden.
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Marktdaten: Weniger Wohnungen: Baugenehmigungen liegen 9 % hinter 2016

Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, wurde von Januar bis April 2017 der Bau von 106.500 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnhäusern genehmigt. Dies bedeutet einen Rückgang von etwa neun Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt ist in den ersten vier Monaten 2017 bei den Neubauwohnungen in Wohngebäuden ein Rückgang von 5,9 Prozent bzw. 5.800 Wohnungen festgestellt worden. Auch die Wohnungssanierungen mit Umbau- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nahmen um 4.800 Wohnungen (28,6 Prozent) ab.

Eine Ausnahme bilden jedoch Baugenehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern im Vorjahresvergleich mit einem Plus von 2,5 Prozent im ersten Quartal. Damit wurden in dieser Sparte insgesamt 51.100 Wohnungen genehmigt, was den höchsten Wert seit 19 Jahren darstellt.
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Baubranche: Bautipp: Vor Einzug in Neubau das Haus ausreichend trocknen!

Die Zeitplanung für Neubauten wird immer knapper. Viele Bauherren warten sehnsüchtig auf den Tag des Einzugs und den Start in den eigenen vier Wänden. Dabei ist es wichtig, neugebaute Häuser mit frischem Putz und Estrich gründlich austrocknen zu lassen. Andernfalls kann ein verfrühter Einzug erhebliche finanzielle Folgen haben, warnt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

Wenn die Feuchtigkeit nicht mit System aus dem Gebäude geheizt und gelüftet wird, besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Die Bauexperten raten daher, mindestens zwei Wochen nach Abschluss der Handwerksarbeiten das leere Haus konsequent zu heizen und drei- bis viermal pro Tag zu lüften. Bauherren sollten durch kurze Stoßlüftungen für einen Luftaustausch sorgen und nicht permanent die Fenster gekippt lassen.

Als Fazit empfieht der VPB: Auch wenn die Zeit drängt sollten Bauherren ausreichend Zeit für die Austrocknung ihrer frisch gebauten Häuser nehmen, um wesentlich zeitaufwendigere Sanierungsarbeiten zu vermeiden.
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Energieeffizienz: Klimawende: Info-Film zeigt Beispiel-Umstieg auf moderne Heizenergie

Wie funktioniert der Umstieg auf eine umweltschonende Heizungsanlage? Am Beispiel der dreiköpfigen Familie Reis aus Berlin hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) und Zukunft ERDGAS e.V. die private Klimawende dokumentiert. Dabei begleitete ein Kamerateam die Familie vom ersten Beratungsgespräch mit den Handwerkern bis hin zur Inbetriebnahme der neuen Heizung.

Der Film zeigt, wie die alte Ölheizung aus den dreißiger Jahren durch eine moderne Solar- und Gasbrennwert-Anlage ersetzt wird. Dabei wird die Kombiheizung um einen ausreichend dimensionierten Wärmespeicher ergänzt, der Schwankungen von Wärmeerzeugung und -nachfrage ausgleicht und möglichst viel Sonnenenergie zum Heizen und für die Warmwasserbereitung bereitstellt.

Mit dem Film wollen die Verbände Verbrauchern die Vorteile von Solarenergie und Erdgas anschaulich und konkret aufzeigen. Der Film kann unter http://bsw.li/2rqMqfO als Dreiteiler kostenfrei angeschaut werden.
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Mieten & Vermieten: Tiere im Haus: Was erlaubt ist und was nicht

Haustiere gehören für viele Menschen als vollwertige Familienmitglieder zum täglichen Leben dazu. Doch immer wieder gibt es rechtliche Auseinandersetzungen, wenn es um die Haltung von Tieren in Mietobjekten geht. Der LBS-Infodienst hat die wichtigsten Entscheidungen nun aktuell zusammengefasst.

Grundsätzlich müssen zwei Auflagen erfüllt sein, um eine Tierhaltung in Mietshäusern zu erlauben. Vermieter und Nachbarn dürfen dadurch nicht gestört werden und eine artgerechte Haltung muss sichergestellt werden. Ein generelles Verbot einer Hunde- und Katzenhaltung ist beispielsweise nicht rechtswirksam.

Anders sind die Auflagen bei giftigen Tieren wie Spinnen oder Schlangen. Hier erheben Behörden und Gerichte hohe Auflagen an den Halter und entscheiden im Streitfall zugunsten des klagenden Nachbarn.
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Steuern & Finanzierung: Homeoffice: So setzen Sie Ihr Arbeitszimmer von der Steuer ab!

Hauseigentümer, die zu Hause wohnen und arbeiten, können ihr Arbeitszimmer bereits jeher steuerlich geltend machen. Doch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist nun aktuell auf eine Neuerung im Steuerrecht hin. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, kann jetzt jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zur Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro einkünftemindernd geltend machen.

Mit der neuen Regelung rückt der Bundesfinanzhof von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, die einen objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorgesehen hat. Haus und Grund begrüßt die Neuerung vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Selbstständigen und Familien, die Beruf und Privatleben miteinander vereinbaren müssen.

Nicht nur Eigentümer können die Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen, auch Mieter können die Urteile für sich nutzen: Mietzahlungen sind als zur Hälfte für den jeweiligen Ehegatten bzw. Lebenspartner aufgewendet anzusehen.
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Marktdaten: Immobilienpreise – boomen in der Stadt, sinken auf dem Land

Immobilien in großen Städten und Ballungszentren werden immer beliebter. Dagegen sollen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen auf dem Land an Wert verlieren. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) in einer aktuellen Studie festgestellt.

Bis 2030 prognostizieren die Marktexperten bei Eigentumswohnungen in einem Drittel aller Kreise und kreisfreien Städte einen Preisverfall um mehr als 25 Prozent. Als Grund nennt die Studie die rückläufige Nachfrage, die sich durch die schrumpfende Gesellschaft in Deutschland zwischen 2015 und 2030 um voraussichtlich 2,1 Millionen Menschen ergibt.

Ganz anders sieht das Bild in den Metropolen Deutschlands aus: In Ballungsgebieten wie München, Frankfurt oder Hamburg wird mit einer Preissteigerung um mehr als ein Viertel bis 2030 gerechnet. Damit setzt sich der Trend der vergangenen zehn Jahre fort, in denen die Immobilienpreise in den Großstädten um rund 50 Prozent gestiegen waren.
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Baubranche: Baumuster geprüft: Neues Label für Allergiker-geeignete Produkte

Laut Informationen der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) leidet heute jeder Dritte an allergischen Reaktionen. Nicht selten werden diese auf Belastungen durch technische Geräte, schlechte Raumluft oder auch bestimmte Baustoffe zurückgeführt. Ein neues Zertifikat soll insbesondere Allergiekern eine zuverlässige Entscheidungshilfe bieten.

Mit der VDI-Richtlinie 6022 Blatt 5 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Prüfung von Produkten mit besonderer Eignung für Allergiker“ können allergene Belastungen durch Produkte besser erkannt und bewertet werden. Die Anforderungen dieser Richtlinie wurden nun in eine aussagekräftige Zertifizierung übertragen, die an Allergiker-geeignete Produkte vergeben wird.

Ab sofort können folgende Produkte zertifiziert werden: Raumluftbehandlungsgeräte, Staubsauger, Nassreiniger, Waschmaschinen, Trockner, milbendichte Matratzenbezüge (Encasings) und textile Bodenbeläge.
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Energieeffizienz: Energielabel: Heizsysteme nicht von Kennzeichnung betroffen

Das Europäische Parlament hat aktuell einer Revision des EU-Energielabels zugestimmt, die Heizungen und Warmwasserbereiter von der Kennzeichnungspflicht vorerst befreit. Ab Ende 2019 sollen die neuen Label auf Elektrogeräten zu finden sein, um Verbrauchern einen schnellen und einfachen Überblick über deren Energieeffizienz zu ermöglichen.

Eine weitere Neuerung: Für eine einfachere Kennzeichnung und Interpretation, wird es nur noch eine Bewertungsskala von A bis G und keine weiteren Plus-Klassen geben. Um Hersteller und Installateure von Heizsystemen nicht unnötig zu belasten, werden Heizanlagen und Warmwasserbereiter zunächst von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Auch Hauseigentümer hatten kritisiert, dass die Vielzahl der unterschiedlichen Labels verwirrend sei und häufig falsch interpretiert werde.

Damit Unternehmen und Verbraucher in den kommenden Jahre Erfahrungen sammeln und wichtige Einsatzbereiche wie die Integration von neuen Wärmetechnologien mit berücksichtigt werden kann, gelten die Label bis 2020 vorerst nur für Elektrogeräte.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Miete darf nicht unbegrenzt zurückbehalten werden

Liegen Mängel in einer Mietwohnung vor, hat der Mieter grundsätzlich das Recht, seine Miete zu mindern oder gar zurückzubehalten. Doch dieses Recht hat Grenzen und muss verhältnismäßig sein, so lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ VIII ZR 288/14).

Im vorliegenden Fall hatten Mieter Schimmelbefall in ihrer Wohnung festgestellt und in den Folgemonaten nur etwa die Hälfte der vereinbarten Miete gezahlt. Die Vermieterin weigerte sich, dies zu akzeptieren, zumal die Ursache des Schimmels nicht abschließend geklärt war. Sie kündigte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß und verlangte die Räumung ihrer Wohnung.

Der Bundesgerichtshof stimmte der Vermieterin zu, nachdem das zuständige Landgericht zunächst den Mietern Recht gegeben hatte. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nicht ohne zeitliche Begrenzung angewandt werden und muss immer in einer Relation zu der Bedeutung des Mangels stehen.
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