Leben & Wohnen: Stechmücken: So genießen Sie Ihren Garten wieder

Mit den wechselhaften Wetterbedingungen hat auch die Mückenpopulation in den vergangenen Wochen rasant zugenommen. Für Garten- oder Balkonbesitzer bedeutet dies nervenaufreibende Abende mit lästigem Sirren und juckenden Mückenstichen. Der Eigentümerverband Haus & Grund hat aktuell Tipps veröffentlicht, wie man effektiv gegen die Stechmücken vorgehen kann.

Da stehende Gewässer wie Regentonnen optimal für die Ablage von Mückeneiern geeignet sind, sollten diese unbedingt abgedeckt werden. Solar Wasserreste in Gießkannen oder Kinder-Plantschbecken sollten am besten abends ausgeleert und auch die Vogeltränke regelmäßig mit frischem Wasser versorgt werden.

Endeckt man Mückenlarven im Gartenteich, kann man diese gut mit dem Kescher einfangen. Natürliche Helfer wie Frösche, Goldfische oder Kois unterstützen zudem die Eindämmung der Plagegeister.
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Marktdaten: Gewerbeimmobilien: Internet wichtiger als Mietpreis

Ein schneller Internetzugang ist den meisten Mietern gewerblicher Immobilien wichtiger als die Höhe der Miete. Das hat das Prop-Tech-Unternehmen Wired Score in einer aktuellen Umfrage unter 339 deutschen Miet- und digitalen Infrastrukturentscheidern herausgefunden. Außerdem: Fast die Hälfte der befragten Mitarbeiter fühlten sich durch langsame Verbindungen gestresst.

Eine gute Internet-Konnektivität wird demnach im Gewerbemarkt immer wichtiger. 84 Prozent der Umfrageteilnehmer nannten diese als Hauptkriterium in der Bürosuche. Eine breite Mobilfunknetz-Abdeckung nahm mit 76 Prozent der Befragten den zweiten Rang ein. Knapp dahinter folgt die Höhe des Mietpreises, auf die rund 74 Prozent der Teilnehmer Wert legten.

Die Anforderungen an Bürogebäude sowie die Suchkriterien im Gewerbemarkt haben sich demnach verändert. Um erfolgreich vermieten zu können, müssen Eigentümer heute mehr in die digitale Infrastruktur  investieren und eine reibungslose Netzabdeckung sicherstellen.
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Baubranche: Bautipp: Hausschwamm-Kontrolle bei Altbauwohnungen!

Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) aktuell mitteilt, haben Eigentumswohnungen derzeit Hochkonjunktur bei Immobilieninteressenten. Insbesondere in Großstädten sind aufgrund der der Wohnungsknappheit Neubauwohnungen, aber auch Altbauten bei Käufern äußerst beliebt. Immer häufiger übernehmen Bauträger leerstehende Gebäude, um sie nach einer Sanierung als attraktive Mehrfamilienhäuser zu vermarkten.

Vor diesem Hintergrund warnt der VPB jedoch aktuell davor, sich auch bei frisch renovierten Altbauten vorschnell zu einer Vertragsunterzeichnung überreden zu lassen. Denn in alten Mehrfamilienhäusern findet sich manchmal der Echte Hausschwamm. Seine Sanierung ist aufwändig und teuer, vor allem, wenn sich das Pilzgeflecht in den Bundwänden und Holzböden eingenistet hat.

Käufer sollten sich deshalb beim Altbau nicht auf den Bauträger verlassen. Ein unabhängiger Sachverständiger prüft die Bausubstanz und begleitet den laufenden Bauprozess mit einer stetigen Qualitätskontrolle.
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Energieeffizienz: Solares Wettrennen: Photovoltaik wird besser und günstiger

Um herkömmliche Energiequellen langfristig durch regenerative Energien zu ersetzen, müssen diese wettbewerbsfähiger und kosteneffizienter werden. Aus diesem Grund untersucht der Forschungsverband TCO4CIGS verschiedene Solarzellen-Technologien, um einerseits die Effizienz der Dünnschicht-Photovoltaik zu verbessern und andererseits durch neue Materialien und Herstellungsprozesse Kosten zu senken.

Die Verfahren, die sich im Wettbewerb der Solartechnologien durchsetzen, werden von den Forschern weiter getestet. So konnte beispielsweise der Wirkungsgrad auf Kleinformatmodulen gegenüber dem heutigen Standard um zwei Prozent gesteigert werden, teilt der Dünnschichtmodulhersteller AVANCIS GmbH mit. Ein weiteres Forschungsergebnis der Solayer GmbH hat gezeigt, dass neue Materialien in der Fensterbeschichtung mindestens 20 Prozent Kostensenkung aufweisen.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Branche mittel- und langfristig gesichert und ausgebaut werden.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Allgemeine Gartenpflege umfasst keinen Baumbeschnitt

In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Würzburg entschieden, dass eine „allgemeine Gartenpflege“ durch den Mieter keine konkreten Arbeiten umfasst und lediglich einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Laub-Entfernung oder Unkrautjäten beinhaltet (AZ 13 C 779/17).

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seinem Mieter die „allgemeine Gartenpflege“ übertragen und dies ohne weitere Angaben im Mietvertrag festgehalten. Nachdem die Bäume, Sträuche und Hecken nicht beschnitten wurden, mahnte der Vermieter seinen Mieter ab. Dieser war jedoch der Ansicht, dass diese Arbeiten nicht Teil der Vereinbarung waren.

Das zustündige Gericht entschied nun zu Gunsten des Mieters und wies die Klage ab. Die Formulierung „Gartenpflege übernimmt der Mieter“ umfasst lediglich einfache Arbeiten zur Grundpflege des Gartens. Übergeordnete Maßnahmen wie der Beschnitt von Bäumen sei nicht vorgesehen.
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Leben & Wohnen: Smart Home: Die besten Systeme im Test

Intelligentes Wohnen rückt immer mehr in den Fokus von Hauseigentümern. Neben einem höheren Wohnkomfort bieten sie ebenfalls einen verbesserten Einbruchsschutz sowie mehr Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden. Stiftung Warentest hat acht der gängigsten Smart-Home-Systeme überprüft.

Bei den Tests punkteten die Systeme, die möglichst viele Dienste und Geräte miteinander vernetzen und somit flexibel einsetzbar sind. Breit aufgestellt sind hier die Telekom, Innogy sowie Digitalstrom und eQ-3. Weniger vielseitig ist Devolo. Noch weniger Komponenten binden AVM, Nest Labs und HomeKit von Apple ein. Zudem raten die Prüfer, Smart-Home-Systeme lediglich als Heimnetzwerk zu betreiben und nicht über das Internet zu steuern, um Datenmissbrauch zu vermeiden.

Grundsätzlich sichern alle Anbieter regelmäßige Software-Aktualisierungen zu, der technische Fortschritt ist in dem Sektor jedoch rasant und Systeme könnten innerhalb weniger Jahre veraltet sein. Der ausführliche Artikel ist in der Juli-Ausgabe von Stiftung Warentest nachzulesen oder unter www.test.de/smarthome abrufbar.
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Marktdaten: Wohnkostenreport: Kaufen ist günstiger als Mieten

Einem aktuellen Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln zufolge ist der Immobilienerwerb in Deutschland nach wie vor günstiger als zu Mieten. Rund 33 Prozent sparen Käufer gegenüber Mietern an Wohnnutzungskosten ein. Dennoch ist die Zahl der Ersterwerber rückläufig.

Bundesweit wurden für den Wohnkostenreport 2017 Mieten und Wohnnutzerkosten aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte untersucht. Besonders in den Top 7-Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart ist der Vorteil von Immobilieneigentum am deutlichsten erkennbar. Allerdings wird ebenfalls die Schere zwischen Einkommen und Immobilienpreisen immer größer und stellt insbesondere für junge Familien ein Problem dar.

Eine weitere Entwicklung, die in der Studie erkennbar wird: Die Wohneigentumsquote stagniert trotz Niedrigzinspolitik. Auch die Anzahl der Haushalte, die von Mietwohnung zu Hauseigentum gewechselt ist, ist seit 2013 um 25 Prozent gesunken. Marktexperten fordern vor diesem Hintergrund, die Bedingungen für Hauskäufer zu verbessern und beispielsweise den hohen Bedarf an Eigenkapital als Investitionshemmnis abzuschaffen.
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Baubranche: Bautipp: Bauunterlagen bereits 2017 anfordern!

Mit Blick auf das neue Bauvertragsrecht, das 2018 in Kraft tritt, sollten Bauherren bereits in diesem Jahr die Bauunterlagen für ihre 2018 geplanten Projekte einfordern. Dies rät aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. und weist auf wichtige Details in der Bauplanung hin.

Denn nach der neuen Regelung haben Eigentümer erstmals das Recht, konkrete Pläne und Berechnungen für Ihr zukünftiges Haus einzusehen und zu erhalten. Diese werden auch benötigt, um nachzuweisen, dass das Bauprojekt geltendem Recht entspricht. Auch Anbieter von schlüsselfertigen Häusern sind verpflichtet, ihre Kalkulationen zur Verfügung zu stellen.

Bauherren sollten daher die Herstellung und Herausgabe der Pläne in diesem Jahr vertraglich vereinbaren, da viele Bauunternehmen mit Blick auf ihre neuen Pflichten ab 2018 bereits heute schon guten Willen zeigen und in der Gestaltung ihrer Verträge weitestgehend frei agieren können.
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Energieeffizienz: Mieterstrom: Neue Förderung erleichtert Mietern Zugang zur Energiewende

Ende Juni hat der Deutsche Bundestag das neue „Mieterstromgesetz“ auf den Weg gebracht. Mit einem neuen Förderangebot soll es Mietern künftig möglich sein, von günstigem Solarstromtarifen zu profitieren. Unternehmen der Solarwirtschaft sehen die Öffnung des Marktes als positives Signal, das den Ausbau von solaren Projekten weiter fördert.

Konkret sieht das neue Programm vor, Betreibern neuer Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden einen Zuschuss von 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde zu gewähren, wenn der Solarstrom lokal erzeugt und den Mietern mit einem Mindestrabatt von 10 Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird.

Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ist die Politik jedoch darüber hinaus gefordert, weitere Schritte wie die Verbesserung steuerlicher Konditionen und eine Vereinfachung administrativer Vorgänge in Angriff zu nehmen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Wohnfläche kann nicht einfach bestritten werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter konkrete Zahlen nennen müssen, wenn sie die Angaben der Wohnfläche durch den Vermieter nicht akzeptieren wollen. Laut Gericht reicht es nicht aus, diese lediglich zu bestreiten (AZ VIII ZR 181/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Zustimmung ihrer Mieterin zu einer Mieterhöhung verlangt. Die Erhöhung wurden auf Basis einer Wohnfläche von 92,54 Quadratmetern berechnet, die jedoch nicht im Mietvertrag festgesetzt worden war. Die Mieterin hegte Zweifel an der angegebenen Wohnungsgröße und verlangte zunächst Nachweise.

Nachdem erste Instanzen die Klage auf Zustimmung abgewiesen hatten, stimmte nun der BGH der Vermieterin zu. Die Mieterin hatte versäumt, eigene Messergebnisse vorzutragen. Ein reines Bestreiten der Angaben sei laut Gericht nur möglich, wenn es sich um ein pauschales Vorbringen von Seiten des Vermieters handelt.
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