Guter Rat: Sicheres Haus: Bund fördert Einbruchschutzmaßnahmen ab 500 Euro

Im vergangenen Jahr sind die Einbrüche in Wohnungen und Häuser leicht zurückgegangen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2016 151.265 Einbrüche verzeichnet, rund 10 Prozent weniger als im Vorjahr. Dennoch wurde insgesamt ein Schaden von etwa 470 Millionen Euro verzeichnet, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Was Eigentümer oftmals nicht wissen: Über 40 Prozent der Wohnungseinbrüche finden tagsüber statt, wenn die Anwohner aus dem Haus sind. Denn aus Kostengründen wird oft an modernen Sicherungsmaßnahmen gespart und Einbrecher haben leichtes Spiel. Ziel der Initiative für aktiven Einbruchsschutz „Nicht bei mir“ ist es, Eigentümer für die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen zu sensibilisieren.

Zudem fördert der Staat die Investition in Einbruchsschutzmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. So kann eine Förderung von einbruchhemmenden Türen und Fenstern, Alarmanlagen sowie Beleuchtungs- und Zugangskontrollsystemen bereits ab 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Auf eine fachgerechte Beratung und Nachrüstung sollten Eigentümer in jedem Fall Wert legen. Weitere Informationen sind unter www.nicht-bei-mir.de erhältlich.
© PhotoDune.net / podsolnukh

Marktdaten: Abwasserkosten im Städtevergleich: Studie zeigt regionale Unterschiede

Die Gebühren für Abwasserentsorgung können bis zu 650 Euro pro Jahr je nach Wohnort variieren. Das haben Ergebnisse einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln gezeigt. Der Eigentümerverband Haus und Grund hatte die Studie in Auftrag gegeben, um Verbrauchern mehr Transparenz bei ihren Wohnnebenkosten zu schaffen.

Für den Vergleich wurden die Daten einer beispielhaften vierköpfigen Familie in den nach Einwohnern 100 größten Städten Deutschlands untersucht. So zahlt die Musterfamilie in Ludwigsburg durchschnittlich 260 Euro pro Jahr, in Potsdam muss dagegen mit rund 910 Euro pro Jahr kalkuliert werden. Die zwanzig teuersten Abwassersysteme liegen in ostdeutschen und nordrhein-westfälischen Städten.

Die Gründe für die erheblichen Unterschiede liegen zum Teil an äußeren Rahmenbedingungen wie dem Zustand der Kanäle, dem Einsatz neuer Technologien oder Veränderungen an der Bevölkerungsdichte. Doch sieht Haus und Grund durchaus Gestaltungsspielräume bei den kommunalen Verwaltungen, die Kosten für die Abwasserentsorgung zu senken.
© Fotolia.de / Petr Ciz

Baubranche: Bautipp: Abstand bei Gittern und Geländern beachten!

Der Verband Privater Bauherren e.V. weist aktuell darauf hin, dass der Maximalabstand zwischen Geländer- und Gitterstreben bei der Bauplanung mit einbezogen werden muss. Die Vorschriften dienen dazu, Kinder vor Verletzungen zu schützen und Unfälle zu vermeiden.

So werden waagerechte Streben beispielsweise gern als Klettergerüst genutzt und sollten grundsätzlich senkrecht angeordnet sein. Ist der Abstand groß genug, dass Kinder ihren Kopf hindurchstecken und sich anschließend nicht mehr selbst befreien können, kann dies ebenfalls gefährlich werden. Aus diesem Grund ist ein Maximalabstand von 12 Zentimetern gesetzlich vorgeschrieben.

Bauherren sollten dazu bei der Installation von französischen Balkonen auf die Statik achten. Der VPB empfiehlt, auch bei Handwerksbetrieben auf dieses Detail zu achten und kritisch überprüfen, ob nach Statik gebaut wird und alle Vorschriften eingehalten werden.
© Fotolia.de / roxcon

Energieeffizienz: Solarstrom auf Wachstumskurs: Nachfrage steigt um 75 Prozent

Strom aus Sonnenenergie liegt weiter im Trend. Laut Bundesnetzagentur stieg die Nachfrage im ersten Halbjahr 2017 um rund 75 Prozent im Vorjahresvergleich. Insgesamt produzierten rund 1,6 Millionen Solarstromanlagen etwa 21,8 Milliarden kWh Strom. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies einen Anstieg von rund 13 Prozent.

Die Gründe für den anhaltenden Trend sieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in den Rückläufigen Anschaffungskosten von Solarstromanlagen. Besonders mittelständische Unternehmen, aber auch gut ein Drittel mehr Eigenheimbesitzer investierten im ersten Halbjahr in Photovoltaik-Systeme.

Doch gleichzeitig kritisieren Experten den zu langsamen Ausbau des Solarstromnetzes. Um den wachsenden Energiebedarf zu decken, müssten die Ausbauziele deutlich heraufgesetzt und Hemmnisse für Investoren abgebaut werden. Dazu empfehlen die Branchenverbände, die Ausschreibungsvolumina von Photovoltaikanlagen mindestens zu verdreifachen.
© Fotolia.de / zstock

Mieten & Vermieten: Urteil: Schadensersatzanspruch bei Eigenbedarfskündigung kann verjähren

Innerhalb von drei Jahren kann ein Mieter Schadensersatz beantragen, wenn er aufgrund von vorgetäuschtem Eigenbedarf ausziehen musste. Wartet er zu lange, verjährt die Frist, die am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist (AZ 8 C 6/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihrem Mieter gekündigt, weil sie die Wohnung für ihren Sohn benötigen würde. Als der Mieter zunächst nicht ausziehen wollte, erwirkte sie eine Räumungsklage. Die Mieter weigerte sich, zog aber dennoch aus. Als die Räumungsklage anschließend abgewiesen wurde, verlangte der Mieter Schadensersatz, da er eine teurere Wohnung beziehen musste und Umzugskosten von 6.800 Euro entstanden sind. Er argumentierte, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht und auch keine Alternativwohnung zur Verfügung gestellt worden war.

Die Klage auf Schadensersatz hatte jedoch keinen Erfolg, entschied das Amtsgericht Mannheim. Spätestens mit dem Auszug des Mieters war der Anspruch auf Schadensersatz entstanden und die Frist demnach bereits im Jahr 2012 abgelaufen.
© Fotolia.de / hywards

Immobilienkauf: Hausverkauf: Versteckte Sachmängel müssen angegeben werden

Wie der LBS-Infodienst Recht und Steuern aktuell mitteilt, müssen Immobilienverkäufer Interessenten über Mängel informieren, die augenscheinlich nicht zu erkennen sind. Hierzu gehört auch der akute Befall eines Hauses durch Marder. Liegt der Sachschaden bereits länger zurück, muss dies allerdings nicht mehr erwähnt werden.

Wie ein Käufer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erfahren musste, stellte sich nach Vertragsabschluss heraus, dass ein Jahr vor Verkauf Sachschäden durch Marder entstanden waren. Der Käufer forderte vor Gericht eine Summe von 20.000 Euro, um den Schaden nachträglich beheben lassen zu können.

Das Oberlandesgericht Hamm stimmte zu, dass ein verheimlichter Sachmangel beispielsweise durch Marderbefall Schadensersatzforderungen durchaus begründen kann. Allerdings hatte es bereits sieben Jahre vorher einen Marderbefall an der gesamten Anlage gegeben, so dass Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten. Den Verkäufern war in diesem Fall nicht mehr nachzuweisen, ob sie von dem ersten Befall gewusst haben.
© Fotolia.de / Andy Dean Photography

Marktdaten: Studie: 54 Prozent der Deutschen ziehen Miete vor

Aktuelle Ergebnisse des Deloitte Property Index haben gezeigt, dass 54,3 Prozent der Deutschen eine Mietwohnung einem Immobilienerwerb vorziehen. In einer europaweit angelegten Studie ist Deutschland damit im Ländervergleich Spitzenreiter im Mietermarkt. Als Gründe werden vor allem hohe Kaufpreise und Nebenkosten genannt.

Insgesamt hat die Studie einen allgemeinen Trend zum Mieten in ganz Europa festgestellt. Neben den hohen Kaufpreisen ist ebenfalls die größere Flexibilität ein ausschlaggebendes Argument, so die Marktexperten. Mit dem niedrigen Kaufinteresse bildet Deutschland jedoch eine Ausnahme: Nirgendwo sonst finden Käufer so niedrige Zinsen, attraktive Fördermöglichkeiten und gute Wirtschaftslage.

Um die Eigentumsquote nachhaltig zu verbessern, müssen Erwerb und Einkommen im Verhältnis stehen. Laut Deloitte sind Politik und Immobilienwirtschaft gleichermaßen gefordert, um den Eigentumserwerb in Zukunft noch attraktiver zu gestalten.
© Fotolia.de / KlausWagenhaeuser

Baubranche: Bautipp: Kleine Grundstücke sparen Gebühren!

Wer ein Haus oder ein Baugrundstück kauft, muss zu dem eigentlichen Kaufpreis ebenfalls die klassischen Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer mit einkalkulieren. Im Laufe der Jahre haben die Bundesländer diese immer weiter angehoben, so dass der Höchstsatz inzwischen bei 6,5 Prozent liegt. Insbesondere für junge Familien sind diese Kosten eine enorme finanzielle Belastung.

Besonders Käufer von Bauträger-Häusern und von Altbauten müssen die anfallenden Steuern auf das Gesamtpaket „Haus und Grundstück“ zahlen. Mehr Spielraum haben jedoch Bauherren, die auf freien Grundstücken bauen. Hierbei fällt die Grunderwerbssteuer lediglich für das Baugrundstück an. Dies teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit.

Zudem gilt: Je kleiner das Grundstück und geringer die Investition, desto weniger Nebenkosten und Zusatzgebühren fallen an. Denn auch Notare beispielsweise richten ihre Gebühren nach dem Kaufpreis. Wer also ein kleines Grundstück kauft, spart kurz- und langfristig, denn auch die jährliche Grundsteuer richtet sich nach der Grundstücksgröße.
© Fotolia.de / Creativ Studio Heinemann

Energieeffizienz: Mieterstromgesetz: Kostenfreies Merkblatt informiert Mieter

Am 25. Juli ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten. Ziel der neuen Regelung ist es, solare Mieterstrommodelle durch einen Zuschlag von 2,11 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde für Städte und Unternehmen attraktiver zu machen. In den kommenden Jahren soll so tausenden Mietern der Zugang zu bezahlbarem Solarstrom ermöglicht werden.

Zunächst muss das neue Förderprogramm zwar noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dies gilt jedoch als sicher und wird in den kommenden Wochen erwartet. Mieter können zudem damit rechnen, dass die Zuschläge für die Zeit bis zur Genehmigung rückwirkend gezahlt werden. Allerdings gilt die Regelung nur für Anlagen, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beantragt wurden.

Um Mieter vorab über die wichtigsten Neuerungen und Fördermöglichkeiten zu informieren hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ein Merkblatt herausgegeben und unter www.sonneteilen.de als kostenfreier Download bereitgestellt.
© Fotolia.de / zstock

Mieten & Vermieten: Urteil: Fehlender Wärmezähler rechtfertigt keine Kostenkürzung

Das Landesgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Heizkostenabrechnung nicht gekürzt werden kann, wenn die Versorgung nicht ordnungsgemäß mit einem Wärmezähler erfasst wurde (AZ 67 S 101/17).

Im vorliegenden Fall hatten Mieter eine Rückzahlung von Betriebskosten verlangt. Ihr Mieter hatte den Wärme- und Warmwasserverbrauch abgerechnet, ohne dass die Wärmemenge mittels eines Zählers erfasst worden war. Die Mieter kürzten daraufhin die Kosten um 15 Prozent und bestanden nun auf die Zahlung des Kürzungsbetrags.

Das Gericht gab jedoch aktuell dem Vermieter recht. Ein Kürzungsrecht bestehe nur dann, wenn verbrauchsunabhängig abgerechnet wird und nicht, wenn sonstige Gründe vorliegen. Der fehlende Wärmezähler reiche nicht aus, um gegen die Heizkostenabrechnung vorzugehen.
© Fotolia.de / hywards