Baubranche: Tipp für Eigentümer: 100 Euro Prämie für alten Durchlauferhitzer

Die Gesellschaft für Energiedienstleistung (GED) hat unter dem Motto „Mitmachen. Austausch. Warmes Wasser“ eine bundesweite Aktion ins Leben gerufen, um den Austausch alter, elektrischer Durchlauferhitzer gegen energieeffiziente Geräte zu fördern. Denn gerade die Umrüstung solch kleiner Geräte kann sich bereits nach kurzer Zeit rechnen, so die Energieexperten.

Bis Ende Juni 2019 wird der Austausch von elektrischen Durchlauferhitzern gegen Geräte mit vollelektronischer Leistungs- und Wassermengenregelung mit einem Zuschuss von 100 Euro gefördert. Voraussetzung ist allerdings, dass diese von einem Fachbetrieb installiert werden und ein Monitoring des Wasser- und Energieverbrauchs per Smartphone, Tablet oder PC ermöglichen.

Um den Zuschuss zu beantragen, können sich Interessenten unter www.foerderung-durchlauferhitzer.de registrieren. Spätestens vier Wochen nach Geräteaustausch muss der Förderantrag eingereicht werden und die Handwerkerrechnung, einen Entsorgungsnachweis für das Altgerät sowie den Zahlungsbeleg für den neuen Durchlauferhitzer beinhalten.

Quelle: GED
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Marktdaten: Teures Bauland treibt Kosten für Wohnungsbau in die Höhe

Eine aktuelle Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) hat ergeben, dass Immobilien zur Eigennutzung und auch der Mietwohnungsbau durch unverhältnismäßig hohe Grundstückspreise immer unattraktiver für Investoren und Kaufinteressenten werden. Besonders in den Großstädten und Ballungsgebieten spitzt sich die Lage immer weiter zu.

Dem Bericht zufolge sind die Preise für Bauland zwischen 2011 und 2016 in Deutschland durchschnittlich um 27 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem Preissprung von 129 auf 164 Euro pro Quadratmeter. In den Großstädten zeigt sich der Trend noch deutlicher: Hier verteuerte sich der Quadratmeter Bauland um 33 Prozent auf 350 Euro.

Die Ursache sehen die Analysten des BBSR in den immer weniger verfügbaren Baugrundstücken insbesondere in Metropolen. Doch auch die Diskrepanz zwischen Baugenehmigungen und Fertigstellungen sei ein Problem. Durch die Grundstücksspekulation und den Weiterverkauf von Genehmigungen werden die Preise in die Höhe getrieben. Die Experten empfehlen ein Maßnahmenpaket, das unter anderem eine Reform der Grundsteuer, mehr Wohnungsbau und eine bessere Ausnutzung des Bebauungspotenzials vorsieht.
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Baubranche: Neubau und Sanierung: EU fordert Ladestationen an jedem Haus

Laut einem aktuellen Entwurf zur Änderung des EU-Energieeffizienzpakets fordert die EU-Kommission, dass möglichst viele Häuser zukünftig über eine Ladestation für Elektroautos verfügen. Wird der Entwurf verabschiedet, sind laut Medienberichten ab 2023 alle Neubauten und Sanierungsobjekte betroffen.

Zumindest sollten Einfamilienhäuser und auch kleinere Gebäude über eine entsprechende Verkabelung verfügen, um die Ladestation später problemlos installieren zu können. Bei größeren Gebäuden sollte darüber hinaus mindestens einer von zehn Parkplätzen mit einer Station ausgestatten sein. Die Kosten belaufen sich pro Station auf rund 75.000 Euro.

Doch Marktexperten des Eigentümerverbands Haus & Grund halten das Vorhaben der EU-Kommission für zu voreilig. Denn ob sich die Elektromobilität oder eine andere Zukunftstechnologie letztendlich durchsetzt, sei heute noch nicht abzusehen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Gericht erklärt Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin verstößt die Mietpreisbremse, die sich nach der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete richtet, gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Da die Mieten in ganz Deutschland stark variieren – teilweise über 70 Prozent – würden Vermieter in den unterschiedlichen Städten und Regionen ungleich von den Restriktionen getroffen werden, so das Gericht (AZ 67 S 149/17).

Dagegen würden Eigentümer, die bereits in der Vergangenheit nach der Mietpreisbremse definierte zu „hohe Mieten“ verlangt hatten, zu sehr begünstigt werden. Laut Gericht sei es nicht zu rechtfertigen, dass diese Vermieter bei Neuvermietung weiterhin ihre bisherige Miete ansetzen dürfen und moderat agierende Vermieter dagegen an die Vorgaben der Mietpreisbremse gebunden seien.

Die Reaktionen der Immobilienwirtschaft auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Während der Eigentümerverband Haus & Grund die Entscheidung begrüßt, verweist der Deutsche Mieterbund darauf, dass nur das Bundesverfassungsgericht gesetzliche Regelungen für verfassungswidrig erklären kann.
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Leben & Wohnen: Heimkino: Stiftung Warentest gibt Tipps für die Einrichtung

Heimkinos liegen im Trend. Immer Haushalte richtigen sich ihr privates Kino in den eigenen vier Wänden ein. Vor diesem Hintergrund hat Stiftung Warentest Equipment und Soundsysteme getestet, um Verbrauchern praktische Tipps für die Einrichtung zu geben. Das Fazit der 208-seitigen Broschüre: Auch günstige Systeme liefern Top-Qualität!

In dem aktuellen Ratgeber erfahren Heimwerker, wie man durch kleine Tricks große Wirkung in Sachen Klang und Sound erzielen kann. Beispielsweise erfährt man, wie Lautsprecher richtig aufgestellt und die Geräte optimal an den AV-Receiver angeschlossen werden müssen sowie neueste Infos zum Thema 3D-Sound.

Hinzu kommen aktuelle Produktempfehlungen für Boxen, TV-Geräte und ein komplettes Kapitel zum Thema Streaming-Dienste. Die Broschüre „Heimkino und Sound“ ist für 16,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter  www.test.de/heimkino-buch.
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Marktdaten: Umfrage: Private Vermieter setzen auf gutes Mietverhältnis

In einer aktuellen Befragung des Eigentümerverbandes Haus & Grund unter 2.802 privaten Vermietern mit 5.788 Wohnungen wurde 2016 eine durchschnittliche Mietpreissteigerung von 0,6 Prozent festgestellt – damit liegen sie rund 2,67 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Laut Haus & Grund besteht der Unterschied zwischen privaten Vermietern und Wohnungsunternehmen darin, dass erstere vornehmlich an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert sind. Sie verzichten eher auf eine Erhöhung, um ihren Mieter und damit stetige Mieteinnahmen zu erhalten. Rund 63,1 Prozent der Befragten gaben an, ihre Miete in laufenden Verträgen nicht erhöht zu haben.

Haus & Grund fordert mit Blick auf die Umfrageergebnisse, dass private Vermieter grundsätzlich anders als gewerbliche Wohnungsunternehmen behandelt werden müssten. Statt starre Regelungen im Mietrecht und neuen ordnungsrechtlichen Vorschriften sollte die Kooperation der Mietparteien wieder mehr im Vordergrund stehen.
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Baubranche: Bautipp: Vor Grundstückskauf Grundbuch einsehen!

Es gibt verschiedene Faktoren, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen. Neben Angebot und Nachfrage in der jeweiligen Region spielt laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. die mögliche Nutzung des Grundstücks eine entscheidende Rolle.

Darf beispielsweise aus Gründen des Naturschutzes nur ein Teil der Fläche bebaut werden, schränkt dies die Möglichkeiten der Bebauung enorm ein. Auch eventuelle Fahr- oder Wegerechte können den Bauherren in seiner Planung eingrenzen. Solche Grunddienstbarkeiten finden Interessenten im Grundbuch, das stets vor einem Kauf eingesehen werden sollte. Zwar muss hierzu ein Notar beauftragt werden, doch kann diese Investition für eine reibungslose Bauplanung später entscheidend sein.

Interessenten sollten daher auf einen Einblick ins Grundbuch bestehen, bevor sie sich für einen Kauf entscheiden. Hinzu kommt ein Blick ins Baulastenverzeichnis, das eventuelle öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Grundeigentums enthält.
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Energieeffizienz: Klimawende: Experten kritisieren staatliche Förderungsstrategie

Seit einiger Zeit zählen Politik und Wirtschaft den Klimaschutz zu ihren Prioritäten. Bis 2050 will die Bundesregierung die vollständige Dekarbonisierung des Landes erreichen – ein Ziel, das ohne die private Energiewende in Wohnbereich nicht umgesetzt werden kann.

Zwar wurden laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes in über 60 Prozent der 2016 fertiggestellten Häuser Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien installiert, doch verursachen Gebäude nach wie vor rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen. Hinzu kommt, dass die Zahl der gebauten Häuser in 2016 mit 110.000 Gebäuden nur einen geringen Anteil am Gesamtbestand aller Wohnhäuser ausmacht.

Auch die aktuelle Förderstrategie des Bundes sehen Experten kritisch. Denn die staatliche Förderung von alten Heizungen auf Basis fossiler Energien auf moderne Systeme soll 2020 auslaufen. Doch allein der Austausch alter Gas- und Ölkessel gegen neue Geräte trägt bereits zu einer deutlich verbesserten Energiebilanz des Gebäudes bei. Vor diesem Hintergrund befürchten Kritiker einen Investitionsrückgang im Gebäudebereich und fordern die Regierung auf nachzubessern.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Untervermietung kann untersagt werden

Besitzt ein Vermieter einen Räumungstitel, kann er seinem Mieter per einstweiliger Verfügung untersagen, die Räumlichkeiten an Dritte weiterzuvermieten. Insbesondere, wenn befürchtet wird, dass der Mieter die Räumung durch die Untervermietung verhindern will (AZ 7 W 1375/17).

Im aktuellen Fall hatte die Vermieterin einer Gaststätte ein Räumungsurteil gegen ihre Mieterin erwirkt. Die Räumung durch den Gerichtsvollzieher ist jedoch fehlgeschlagen, da dieser lediglich einen Untermieter angetroffen hatte. Die Vermieterin war jedoch der Auffassung, dass es sich bei dem Mietvertrag um ein Scheingeschäft handelte. Sie legte bei Gericht Beschwerde ein und strebte eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte an.

Das Oberlandesgericht München entschied nun zu Gunsten der Vermieterin. Durch die Übertragung des Besitzes der Räumlichkeiten ist eine Erschwerung der Vollstreckung eingetreten. Die vorgetragenen Umstände sprechen dafür, dass der Untermietvertrag nur zum Schein abgeschlossen wurde.
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