Der Schallschutz gehört zu den wichtigsten Planungselementen bei einem Bauprojekt, denn Lärm und Nebengeräusche können erheblich den Wohnalltag beeinflussen. Laut Verband Privater Bauherren e.V. reicht daher ein Schallschutz nach DIN 4109 nicht aus, der oftmals in Verträgen von Schlüsselfertighaus-Anbietern enthalten ist und lediglich die Mindestanforderungen beschreibt.

Doch insbesondere in Reihenhäusern oder Doppelhaushälften gewährleistet nur ein nachhaltiger Schallschutz die gewünschte Privatsphäre in den eigenen vier Wänden. Mehrere Gerichtsentscheide vergangener Jahre haben sogar einen verbesserten Schallschutz gefordert als ihn die DIN Norm vorschreibt. Die Auswahl der Baumaterialien spielt hierbei laut VPB eine wichtige Rolle: Je schwerer die Materialien sind, desto größer der Lärmschutz.

Als Beispiel nennen die VPB-Experten die Dicke der Zimmerdecken: Nur wenige Zentimeter mehr als die oftmals bei Fertigbau-Unternehmen verwendeten 18 Zentimeter bieten bereits einen verbesserten Schallschutz. Eine Trittschallmatte unter dem Estrich sorgt für eine weitere Lärmeindämmung. Vor diesem Hintergrund sollten Bauherren stets auf einem erhöhten Schallschutz bestehen und diesen im Vertrag verhandeln. Darüber hinaus sollten die Schallschutznachweise mitsamt allen Bauunterlagen zu Beginn des Projektes dem Bauherren zur Kontrolle vorliegen.
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