Rohrleitungen sichern die Kalt- und Warmwasserversorgung und müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt werden. Laut Verband Privater Bauherren e.V. wird dies aber in rund 80 Prozent der Fälle nicht ordnungsgemäß erledigt. Sogar große Bauunternehmen behandeln dieses Thema nicht immer mit der nötigen Sorgfalt, heißt es von Seiten der Bauexperten.

In einer regelmäßigen Baukontrolle sollte daher unbedingt auf eine korrekte Dämmung der Warmwasserleitungen geachtet werden. Die Dämmstoffschläuche sind in verschiedenen Größen erhältlich. Je nach Innendurchmesser der Rohre sind unterschiedliche Dämmschichten vorgeschrieben. Bleibt die Baufirma hinter den Mindestanforderungen zurück, so ist das kein lässlicher Fehler, sondern ein echter Baumangel.

Um rechtliche Auseinandersetzungen, Ärger und Folgekosten zu vermeiden, sollten Bauherren die genaue Beschaffenheit der Rohrleitungsdämmung im Bauvertrag festhalten. Da es für einen Laien bei der Baukontrolle in der Regel schwierig ist, die rechtlichen Vorschriften auf ihre Korrektheit zu prüfen, empfehlen die Experten eine Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigen, der die Baukontrolle begleitet.

Quelle: VPB
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