Private Bauherren müssen zu Beginn eines Bauprojekts vieles beachten. Dabei sollte nicht übersehen werden, welche Gefahren eine Baustelle mit sich bringen kann. Vor diesem Hintergrund ist es laut Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) vor Baubeginn wichtig, Maßnahmen zu treffen, die das Risiko eines Unfalls verringern.

Kommen dennoch Personen zu Schaden, haftet der Betreiber des Bauprojekts in der Regel trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Mehr Sicherheit gibt den ARGE-Rechtsexperten zufolge eine Haftungsprivilegierung, die bei Personenschäden geltend gemacht werden kann. Allerdings greift diese nur, wenn der Unternehmer den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

Eine rechtliche Beratung in Bezug auf die individuellen Pflichten und Rechtsnormen sollte daher stets vor jedem Baubeginn erfolgen, um eine reibungslose und sichere Zusammenarbeit sicherzustellen.
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