Der Verband Privater Bauherren e.V. weist aktuell darauf hin, dass der Maximalabstand zwischen Geländer- und Gitterstreben bei der Bauplanung mit einbezogen werden muss. Die Vorschriften dienen dazu, Kinder vor Verletzungen zu schützen und Unfälle zu vermeiden.

So werden waagerechte Streben beispielsweise gern als Klettergerüst genutzt und sollten grundsätzlich senkrecht angeordnet sein. Ist der Abstand groß genug, dass Kinder ihren Kopf hindurchstecken und sich anschließend nicht mehr selbst befreien können, kann dies ebenfalls gefährlich werden. Aus diesem Grund ist ein Maximalabstand von 12 Zentimetern gesetzlich vorgeschrieben.

Bauherren sollten dazu bei der Installation von französischen Balkonen auf die Statik achten. Der VPB empfiehlt, auch bei Handwerksbetrieben auf dieses Detail zu achten und kritisch überprüfen, ob nach Statik gebaut wird und alle Vorschriften eingehalten werden.
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